Auch wenn es schwer fällt. Nach einem Einbruch gilt es als erstes Ruhe zu bewahren! Einerseits dürfen für die späteren Ermittlungen keine Spuren unkenntlich gemacht werden. Andererseits müssen etwaige Schäden an Fenstern, Türen und Schlössern schnell und vorrangig beseitig werden. Die folgenden Tipps für das richtige Verhalten im Einbruchsfall sollte man unbedingt beachten.
Zehn Tipps für das Verhalten im Einbruchsfall:
Unbedingt die Polizei informieren!
Der erste Anruf gilt der Polizei. Unter der Notrufnummer 133 kann zu jeder Tages- und Nachtzeit die Polizei erreicht werden. Der oder die Täter könnten sich noch im Haus oder in der Nähe der Wohnung aufhalten. Ein rascher Anruf bei der Polizei erhöht die Chancen, die Täter zu ergreifen. Weiterhin kann so die Schadensaufnahme schnell erfolgen.
Einbrecher nicht auf eigene Faust stellen!
Falls der Einbrecher noch im eigenen Heim ist, sollte man auf gar keinen Fall den Helden spielen! Jedenfalls gilt es auch hier, schnellstmöglich über die Notrufnummer 133 die Polizei zu alarmieren und am besten einen Treffpunkt mit der Streife abzusprechen.
Nichts verändern, aber alles fotografieren!
Während die Polizei unterwegs ist, kann man bereits Fotos der Schäden und der Verwüstung machen. Wichtig ist, dass man beim Fotografieren darauf achtet, nichts vor dem Eintreffen der Polizei zu verändern. So sehr man auch die vertraute Ordnung wiederherstellen möchte, ist es doch wichtig, auch die letzte Schublade ausgekippt und die Glasscherben auf dem Boden zerstreut zu lassen. Dies erleichtert der Polizei die Rekonstruierung des Tathergangs.
Alle gestohlenen Gegenstände notieren!
Die Polizei nennt es eine „Stehlgutliste“ – eine Aufzählung aller gestohlenen Gegenstände. Am besten schreibt man gleich dazu, wo und wann die Gegenstände der Stehlgutliste gekauft wurden und notiert den ungefähren Anschaffungspreis. Zudem ist es hilfreich, wenn man die Rechnungen der gestohlenen Gegenstände vorliegen hat oder bereits in der Vergangenheit eine Auflistung aller Wertgegenstände mit Foto erstellt hat, die man jetzt nur noch überreichen muss. Die Stehlgutliste vereinfacht auch die spätere Abwicklung mit der Versicherung und ermöglicht bei Ergreifung der Täter und Fund des Diebesguts eine schnelle Rückgabe. Dieser Link führt Dich direkt zur Stehlgutliste der Polizei.
Wurden Schlüssel entwendet?
Sofern Schlüssel entwendet wurden, sollte sehr rasch reagiert werden. Fahrzeuge können dem oder den Tätern zur Flucht verhelfen oder weitere Straftaten zu begehen. Schlüssel zu weiteren Gebäuden oder Liegenschaften können dem Täter die „Arbeit“ erleichtern, denn erst einmal im Besitz der Schlüssel besteht einfacher Zugang zu den Räumlichkeiten. Immerhin ist der Versicherungsschutz in Gefahr, da das einfache Aufsperren nicht als Einbruch gewertet werden kann.
EC & Kreditkarten sperren!
Wurden EC- oder Kreditkarten beim Einbruch gestohlen, sollte man diese umgehend sperren lassen! Nur wenn die gestohlenen Karten unverzüglich gesperrt werden, ist sichergestellt, dass die Diebe nicht auch noch das Konto leerräumen. Das Gleiche gilt für Sparbücher und andere Finanztitel – ein schnellstmögliches Sperren sichert die eigenen Finanzmittel vor weiterem Diebstahl.
SIM Karten sperren!
Fehlt nach einem Einbruch das Smartphone oder Handy, sollte genauso die SIM-Karte gesperrt werden. Auch hier können andernfalls hohe Kosten über Anrufe oder Käufe mittels Handyrechnung entstehen. Die SIM-Karte sperrt man über den jeweiligen Mobilfunkanbieter. Entsprechende Rufnummern zum SIM-Karten Sperren finden sich auf der Webseite jedes Mobilfunkanbieters.
Alle Informationen der Polizei übergeben!
Sobald die Polizei eingetroffen ist, sollte man den Beamten schnellstmöglich die Stehlgutliste übergeben. Hat man den oder die Täter gesehen, oder gar ein Foto schießen können, ist auch diese Täterbeschreibung sofort weiterzureichen. Die Polizei kann dann die direkte Umgebung nach den Dieben durchsuchen. Wenn das Handy gestohlen wurde und die IMEI-Nummer des Smartphones oder Handys bekannt ist, sollte man auch diese gegenüber der Polizei angeben. Einerseits lässt sich eventuell das Gerät über die IMEI orten. Die IMEI findet man zumeist auf dem Lieferschein oder der Rechnung des Geräts. Andererseits könnte die IMEI zumindest für Österreich gesperrt werden, das Gerät ist somit nutzlos.
Personalausweise und Pässe als gestohlen melden!
Wurden zudem Reisepässe oder andere Personaldokumente entwendet, muss neben der Polizei am nächsten Werktag unbedingt die zuständige Gemeinde informiert werden. Und zwar ist dadurch sichergestellt, dass die Diebe nicht in Ihrem Namen weitere Straftaten begehen.
Hausratversicherung und Vermieter informieren!
Nachdem die Polizei den Einbruch dokumentiert hat, sollte unverzüglich der jeweilige Versicherer informiert werden. Viele Anbieter haben inzwischen eine Hotline für Schadensfälle. Dabei unbedingt notieren, welche Unterlagen und Angaben in welchem Zeitfenster eingereicht werden müssen. So ist sichergestellt, dass die Hausratsversicherung den Schaden nicht auf Grund von Formfehlern abweist. Auch der Vermieter sollte schnellstmöglich informiert werden, da ein Einbruch auch einen Schaden am Eigentum des Vermieters darstellt, den dieser eventuell ebenfalls seiner Versicherung melden muss.
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