CE-Kennzeichen: Reisepass für den freien Warenverkehr

TAW-Seminar informiert Betreiber über Richtlinien und Auflagen

CE-Kennzeichen: Reisepass für den freien Warenverkehr

Technische Akademie Wuppertal

Wuppertal, 28. Januar 2014. Die meisten haben es wohl schon einmal gesehen: das CE-Kennzeichen. Von der EU eingeführt, um Verbraucher besser zu schützen, findet es sich auf unzähligen Produkten. Ob Telefon oder Notebook, Teddybär oder industrielle Fertigungsanlage, die zwei genormten Buchstaben sind in ganz Europa verbreitet. Doch was bedeutet das CE-Kennzeichen eigentlich genau? Und was sollten insbesondere Betriebs- und Werksleiter mittelständischer Unternehmen beim Thema CE beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet das Seminar “CE für Betreiber von Maschinen und Anlagen”, veranstaltet von der Technischen Akademie Wuppertal (TAW).

Eine CE-Kennzeichnung ist für viele, insbesondere technische Produkte, verpflichtend. Sie zeigt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU entspricht. Denn erst wenn die verschiedenen Richtlinien erfüllt sind, darf es in der EU vertrieben werden. Für Maschinen und Anlagen muss dementsprechend die Maschinenrichtlinie erfüllt sein. Besonderheit dabei: Die sogenannten Inverkehrbringer prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien für ihr Produkt gelten. “Vor allem Unternehmen, die eigene Maschinen und Anlagen betreiben, sind häufig unsicher, welche Regelungen für sie gelten”, sagt Dr. Stefan Mähler, Produktmanager bei der TAW.

Das Seminar will daher vor allem Betreibern von Maschinen und Anlagen einen Überblick über die Anforderungen der CE-Kennzeichnung geben. Ziel der Fortbildung ist es, Verstößen gegen die komplexen CE-Richtlinien vorzubeugen. “Auch Betreiber von Maschinen können schnell in die Rolle von Herstellern geraten, zum Beispiel wenn sie ihre Anlage umbauen oder erweitern”, erklärt Thomas Dörfel, TAW-Referent und Experte für die CE-Richtlinien. “Mitunter haben schon die Instandhaltung einer Anlage oder Schlosserarbeiten an einer Maschine eine neue CE-Kennzeichnungspflicht zur Folge. Wenn Unternehmen dann plötzlich die komplexen Richtlinien erfüllen müssen, stehen sie oft vor einem großen Fragezeichen”, so Dörfel. Und Fehler bei der CE-Kennzeichnung eines Produkts können für Betreiber von Anlagen und Maschinen gravierende Auswirkungen haben. “Bei unsicheren Maschinen oder fehlenden Unterlagen besteht die Gefahr, dass die Behörden Maschinen und Produktionsmittel sogar stilllegen”, schildert Dörfel mögliche Folgen für die Betreiber.

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter www.taw.de.

Das Seminar: “CE für Betreiber von Maschinen und Anlagen” findet am 20. März 2014 von 9.15 bis 17.15 Uhr am Hauptsitz der TAW in Wuppertal statt. Am 21.Oktober 2014 wird das Seminar in Altdorf bei Nürnberg wiederholt.

Über die Technische Akademie Wuppertal
Die Technische Akademie Wuppertal (TAW) wurde 1948 gegründet und zählt heute zu den größten und ältesten Weiterbildungsinstituten in Deutschland. Neben der Zentrale in Wup­pertal verfügt der eingetragene Verein über Standorte in Altdorf bei Nürnberg, Dresden, Wildau bei Berlin, Bochum sowie Cottbus und ist mit einer Tochtergesellschaft in Polen vertreten. Die TAW bietet praxisorientierte und innovative Weiterbildungsmöglichkeiten, von Seminaren über Inhouse-Veranstaltungen bis hin zum berufsbegleitenden Studium mit staatlichem Abschluss. Über ihr Engagement im Bereich der Weiterbildung hinaus bietet die TAW auch weitere Dienstleistungen für Unternehmen und öffentliche Organisationen an, unter anderem über ihre Forschungsinstitute.

Kontakt
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Ralf Bartelmai
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42117 Wuppertal
0202-7495-300
ralf.bartelmai@taw.de
http://www.taw.de

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