Das Arbeitsrecht für die Praxis gestalten
“Das Arbeitsrecht für die Praxis gestalten.” Unter diesem Titel findet am 8. März 2018 bereits zum dritten Mal der “Campus Arbeitsrecht” in der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Hochkarätige Experten aus Anwalt- und Wissenschaft, Gewerkschaften und Rechtsprechung diskutieren in vier Foren an der Schnittstelle zwischen Praxis und wissenschaftlicher Perspektive.
Das Spektrum reicht vom “Streitobjekt” Arbeitszeit über aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht und das Thema prekäre Beschäftigung bis hin zur Mitbestimmung in Matrix-Strukturen. Außerdem liefert Ingrid Schmidt, Präsidentin des BAG, Denkanstöße rund um “Frauen und die Welt der Arbeit”. Neben Schirmherr Prof. Dr. Bernd Waas von der Goethe-Universität Frankfurt gibt Prof. Dr. Rüdiger Krause, Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen, Impulse für eine differenzierende Betrachtung der Digitalisierung der Arbeitswelt. Die damit zusammenhängenden rechtlichen Herausforderungen werden uns gewiss in naher Zukunft nachhaltig beschäftigen.
Veranstaltet wird der “Campus Arbeitsrecht” gemeinsam von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem Frankfurter Cluster. Unter der Bezeichnung “Frankfurter Cluster” haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen gesammelt, deren Ziel es ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitzugestalten. Dazu zählen neben dem DGB Rechtsschutz das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift “Arbeit und Recht”.
Erwartet werden mehr als 450 Teilnehmer. Informationen zu Programm, Veranstaltern und zur Anmeldung unter www.campusarbeitsrecht.de
Es kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden zur Anerkennung als Fortbildung im Sinne § 15 FAO.
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt die Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie erfüllt eine satzungsgemäße Aufgabe des DGB und seiner Gewerkschaften. Zu diesem Zweck wurde die DGB Rechtsschutz GmbH 1998 als eine hundertprozentige Tochter des DGB gegründet.
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