Die Anzahl an Wohnungs- und Hauseinbrüchen ist wieder gestiegen, denn gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit sowie vor Weihnachten häufen sich die Einbruchsdelikte. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) gibt Tipps zur Prävention und erklärt, warum die Hausratsversicherung geprüft werden sollte.
Das Fenster ist gekippt, der Schlüssel unter der Fußmatte versteckt oder die Kellertür nicht verschlossen – eine Einladung an alle Langfinger, ungebeten die Wohnung oder das Haus zu betreten und sich am Inventar zu vergreifen. Die Anzahl der Einbruchsdelikte steigt kontinuierlich. “Eine hundertprozentige Sicherung vor Einbruch und Diebstahl gibt es natürlich nicht”, erklärt BVS-Präsident Willi Schmidbauer. “Doch man kann ein paar einfache Regeln beachten, die schützen. Hierzu zählt zum Beispiel eine Sperrvorrichtung bei Kunststoffrollläden, einbruchsichere Türen und Schlösser bzw. Zusatzschlösser sowie ein installiertes, geprüftes Wertebehältnis, in dem alle Wertsachen aufgehoben werden. Diebe sollten durch unachtsames Verhalten wie z. B. die Nachricht auf dem Anrufbeantworter, dass man sich im Urlaub befindet, nicht eingeladen werden. Ausführlich beraten die Polizeidienststellen und geben individuelle und objektbezogene Tipps.”
Doch was tun, wenn der Schaden schon eingetreten ist? Oder die Wohnung ausgeräumt wurde? Schecks und Schmuck gestohlen sind? “Im Schadensfall ist es primär wichtig, sofort die Polizei und die Versicherung zu informieren und im Anschluss eine vollständige Liste aller Gegenstände zu erstellen, die entwendet worden sind. Schecks, Kreditkarten und Handy sollten sofort gesperrt werden (Sperr-Notruf: 116 116). Für den Ermittlungsstand müssen sowohl Polizei als auch Versicherer alle erforderlichen Auskünfte erhalten. Eventuell muss die Liste der entwendeten Gegenstände nochmals aktualisiert werden, weil beim ersten Schrecken nicht alle Dinge aufgeführt waren”, so die Expertenmeinung von Willi Schmidbauer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hausrat.
Hausratversicherungen übernehmen im Schadensfall den Ersatz für die entwendeten Gegenstände. Je nach Vertrag sind auch weitere Kosten wie zum Beispiel eine nötige Hotelübernachtung mit abgedeckt. “Doch nur, wenn die Hausratversicherung auch der Wohnfläche oder dem Wert des Hausrats entspricht, ist der Schadensersatz gewährleistet”, weiß Willi Schmidbauer. “Nicht selten besteht eine Unterversicherung. Und im Schadensfalle gibt das ein böses Erwachen.” So nennt der Fachmann als Beispiel einen Versicherungsnehmer, der seine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von ca. 36.000 DM rund 40 Jahre nicht aktualisiert hatte. Die heutige Versicherungssumme beziffert sich auf ca. 150.000 Euro. Der eingetretene Brandschaden lag bei ca. 30.000 Euro und wurde auf Grund der Unterversicherung nur zu etwa einem Zehntel ersetzt.
“Versicherungen müssen ihre Versicherten nicht erinnern oder darauf hinweisen, ihre Hausratversicherungen zu prüfen. Generell sollte man alle zehn Jahre die Versicherung prüfen. Sollte sich z. B. die Wohnfläche ändern oder sind in kürzerer Zeit mehr Wertgegenstände angeschafft worden, so lohnt sich das Update der Versicherung”, erklärt Willi Schmidbauer.
Zudem werden nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz die Schäden gequotelt, wenn sich der Versicherungsnehmer Verfehlungen gegen Obliegenheiten aus dem Vertrag zu Schulden kommen lässt, die den Schadensfall grob fahrlässig herbeiführen, wie das anfangs erwähnte gekippte Fenster, die unverschlossene Kellertür oder der Schlüssel unter der Fußmatte. Jedoch bieten manche Versicherer an, diese “Quotelung” auf Grund grober Fahrlässigkeit durch Zusatzvereinbarungen auszuschließen, auf die man unbedingt bestehen sollte.
Im Schadensfall ist die genaue Listung der Wertgegenstände unabdingbar. Zunächst muss umgehend sowohl die Polizei als auch die Versicherung informiert werden. Hier können und sollten bereits vorher Maßnahmen ergriffen werden, denn in einer Schadenssituation ist der Stressfaktor hoch und die Auflistung ggf. mühsam oder im schlimmsten Falle nur schwer zu belegen. “Wir öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Hausrat empfehlen, schon vorher eine Liste mit allen Wertgegenständen zu führen und getrennt aufzubewahren, damit man diese im Schadensfalle zur Hand hat. Hierzu gehören Daten wie das Anschaffungsdatum, der Preis sowie Fotos der Gegenstände. Diese Informationen sollte man sicher und an einem Zweitort, zum Beispiel dem Bankschließfach oder einem externen Server, aufbewahren. Im Schadensfall hat man dann alles gut dokumentiert und mit der aktuellen Hausratversicherung auch schnell reguliert”, erklärt Willi Schmidbauer.
Fachauskunft und kompetente Beratung erhalten Interessierte vor allem durch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. “Die öffentliche Bestellung ist das höchste Qualitätsmerkmal, da hier regelmäßig das Vorhandensein der hohen Sachkunde und der persönlichen Unabhängigkeit geprüft wird. Diese Sachverständigen müssen überdurchschnittliches Fachwissen, besondere Praxiserfahrung und Charaktereigenschaften sowie persönliche Integrität und eine unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Aufgabenerfüllung nachweisen”, so Willi Schmidbauer. Verbraucher sind daher bei der Begutachtung des Hausrates und der Wertgegenstände durch solche Sachverständige auf der sicheren Seite.
10 Tipps des BVS zu Hausrat und Einbruchprävention im Überblick:
Wohnung und Haus immer sichern und Türen abschließen. Kellertüren und -fenster nicht vergessen. Gekippte Fenster schließen, automatische Bewegungsmelder (Außenleuchte) einschalten und keine Schlüssel draußen verstecken.
einbruchsichere Türen und Schlösser mit Sperrriegel installieren, Weitwinkelspion an der Tür anbringen. Holen Sie sich Rat bei den Beratungsstellen der Kriminalpolizei.
auf gute Nachbarschaft setzen und bei Abwesenheit informieren, ggf. Briefkasten leeren lassen, Rollläden tagsüber hoch-, abends herunterfahren lassen.
Hausratversicherung prüfen lassen als Prävention gegen Unterversicherung (Wohnfläche, Wertgegenstände prüfen etc.) und Versicherungssumme bei Bedarf anpassen lassen. Korrekte Angaben bei der Police sind Voraussetzung für einen Versicherungsschutz.
Liste aller Wertgegenstände anlegen (Anschaffungsdatum, Rechnung, Fotos erstellen etc.) und an Zweitort sichern, z. B. im Bankschließfach.
Qualifizierten Fachrat einholen, z. B. durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Hausrat (unabhängige, weisungsfreie und neutrale Gutachtenerstellung ist hier durch die Bestellung sichergestellt).
Wertgegenstände, die nur selten in Gebrauch sind, z. B. Münzsammlung, Kunstgegenstände, Schmuck, im Bankschließfach aufbewahren.
geprüftes Wertebehältnis einbauen lassen und Schecks, Kreditkarten etc. dort aufbewahren. Nie offen in der Wohnung liegen lassen!
Im Schadensfall: sofort Polizei und Versicherung informieren. Karten und Handy(s) sperren lassen (Sperr-Notruf: 116 116).
Liste entwendeter Gegenstände Polizei und Versicherung aushändigen.
Weitere Informationen unter www.bvs-ev.de.
Qualifizierte Sachverständige finden Sie auch in dem BVS-
Sachverständigenverzeichnis unter www.bvs-ev.de/svz/.
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Telefon: 030 255 938-0
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