BVS: C-Stahlrohre in Warmwasser-Heizungsanlagen

BVS: C-Stahlrohre in Warmwasser-Heizungsanlagen Kupfer gilt als hervorragender Wärme- und Stromleiter. Zudem ist das Halbedelmetall relativ weich, gut formbar und zäh. Kein Wunder also, dass das Element als Basis für die Rohrherstellung dient. “Aber Kupfer ist auch teuer”, erklärt Ralf Masuch, BVS-Bundesfachbereichsleiter für Technische Gebäudeausrüstung. “Zunehmend werden daher C-Stahlrohre für Warmwasser-Heizungsanlagen verwendet”, so der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Masuch. “Doch bei der Verwendung von C-Stahlrohren zu diesem Zweck sind einige Kriterien zu beachten. Als BVS-Sachverständige des Fachbereiches Technische Gebäudeausrüstung bewerten wir immer wieder Schäden, die auch auf Grund der unzureichenden Aufklärung oder auf Grund falscher Handhabe entstanden sind. Hier sehen wir uns als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Pflicht, aufzuklären. Daher haben wir einige aus unserer Sicht wichtigen Punkte zusammengefasst.”

So liegen die Einsatzgrenzen von C-Stahlrohren beispielsweise innerhalb des pH-Wertes von 8,5 bis 9,5. Das Heizungswasser ist zur Vermeidung von Korrosionsschäden entsprechend der VDI 2035 aufzubereiten und 1x jährlich im Rahmen der Wartung zu überprüfe, so die Angabe des BVS-Bundesfachbereiches TGA. Die VDI Richtlinie 2035 Blatt 2 “Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizanlagen – wasserseitige Korrosion” gilt für Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828, deren Betriebstemperaturen 100° C nicht überschreiten.

Für Warmwasser-Heizungsanlagen im Verbund von Heißwasser-Heizungsanlagen und Heizungsanlagen mit Temperaturen > 100° C gilt das AGFW-Arbeitsblatt FW 510 (VdTÜV-AGFW-Merkblatt TCH 1466 bzw. 5/15 “Richtlinien für das Kreislauf-Wasser in Heizwasser- und Warmwasserheizungsanlagen”. Zudem ist bei einer Verlegung von C-Stahlrohren einschließlich aller Pressfittinge in Feuchträumen auf einen diffusionsdichten Korrosionsschutz zu achten, ” so Sachverständige Masuch.

Die öffentlich bestellten und vereidigten sowie bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen des Bundesfachbereiches Technische Gebäudeausrüstung (TGA) sind qualifizierte Ansprechpartner für alle Bereiche der Versorgungstechnik. Hierzu zählen u.a. die Gas-, Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschtechnik, Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs-, Raumluft- und Klimatechnik RLT, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA, Elektro, -Nachrichten-, Sicherheit-, und Fördertechnik sowie chemische Reinigungstechnik sowie Medizin- und Labortechnik.

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