BVFI setzt sich beim Bestellerprinzip mit Modell der gerechten Provisionsteilung durch

BVFI setzt sich beim Bestellerprinzip mit Modell der gerechten Provisionsteilung durch

Die Interessen der Verbraucher und Makler werden durch den Beschluss der Koalition gewahrt.

BVFI setzt sich beim Bestellerprinzip mit Modell der gerechten Provisionsteilung durch

BVFI Bundeskongress 2019

Im kürzlichen Beschluss zum Bestellerprinzip ist die Regierung fast zu 100 % den Vorschlägen des BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft sowie das BAGIMO, des Bundesarbeitskreises der Immobilienorganisationen gefolgt und beabsichtigt diese umzusetzen. Hierzu wurden bereits im Herbst 2018 und Januar diesen Jahres entsprechende Resolutionen eingereicht welche zur Anhörung im Bundesfachausschuss geführt haben.

Die Politik hat erkannt: Nicht nur Verkäufer sondern auch Kaufinteressenten profitieren von der umfangreichen Leistung eines Immobilienmaklers. Schon in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg und neun anderen gab es daher eine Beteilung beider an der Provision des Maklers. Allerdings rückte bei der Politik die, zugegebenermaßen teilweise einseitige, Belastung des Käufers in den Focus ihrer Überlegungen. So wurde dies, beispielsweise in den Bundesländern Berlin, Hessen und Hamburg noch praktiziert.

Der Vorstand des BVFI trat, nachdem die Abgeordneten des Bundeskongresses im Herbst 2018 einstimmig den Beschluss gefasst hatten, bundesweit die Provision gerecht zu teilen, an die Politik heran. Zahlreiche Gespräche wurden geführt, viele Briefe versendet.

Dank der konzertierten Kooperation konnte für die gesamte Maklergilde und zum Nutzen des Verbrauchers die Politik überzeugt werden. Namentlich seien die CDU/CSU und die FDP genannt. Das “falsche” Bestellerprinzip wäre somit ad acta gelegt.

Eine der wichtigsten Änderungen in diesem Bereich war es aber, das Thema der drohenden Provisionsdeckelungen aus den Entwürfen und Planungen heraus zu bekommen. Dies ist in vollem Umfang gelungen. Nur so ist es möglich, dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie auch zukünftig eine professionelle Dienstleistung zu erbringen. Auch wurde damit eine erhebliche Existenzbedrohung vieler Immobilien-Unternehmer erfolgreich entgegengewirkt. Künftig werden sich alle Vertragsparteien an der Honorierung der Maklerleistung beteiligen.

Jetzt ergeht an die Politik nur noch die dringende Bitte, die Zugangsvoraussetzungen für diesen hochqualifizierten Beruf zu verbessern.
Zu beachten gilt aber, dass bisher nur der politische Entschluss der Parteien vorliegt. Die Realisierung des Gesetzentwurfes wird dann in den nächsten Wochen folgen.

Der BVFI gehört mit seinen mehr als 10.000 Mitgliedern zu den größeren Verbänden der Immobilienwirtschaft und ist als Interessenvertretung beim Deutschen Bundestag akkreditiert.

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