Bunte Warnwesten werden zu Schutzengeln für alle im Straßenverkehr

Mit der Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014 wird es bunt und sicherer auf den Straßen

Ab dem 01.07.2014 muss in Deutschland eine Warnweste im Kraftfahrwagen mitgeführt werden. Die allgemeine Warnwestenpflicht gilt für jedes Fahrzeug, unabhängig der Anzahl der mitfahrenden Personen. An die Warnweste selbst sind genaue Bedingungen geknüpft, die mit der DIN EN 471 und der EN ISO 20471:2013 geregelt werden. Die Warnweste muss entweder rot, orange oder gelb sein.

Die am 01.07.2014 in Kraft tretende Regelung betrifft alle PKW, LKW und Busse, sowie Motorräder und Wohnmobile, die fest in Deutschland zugelassen sind. Neben einem genormten Erste Hilfe-Set, Führerschein und Fahrzeugschein, muss der Inhaber des KFZ auch die Weste verpflichtend bei einer Kontrolle aushändigen können. Wird der Warnwestenpflicht nicht nachgekommen, wird dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewertet und mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Auch gewerbliche Fahrzeuge, sowohl LKW als auch PKW, müssen eine Warnweste mitführen. Dies ist bereits durch die Transportwirtschaft und die Berufsgenossenschaft für Verkehr vorgeschrieben.
Die Warnwestenpflicht besteht bereits seit Einführung der Unfallverhütungsvorschrift UVV des BGV, die entsprechende Vorgabe ist im Abschnitt D 29 geregelt. Bei gewerbliche, maschinell angetriebene Fahrzeugen muss mindestens eine Warnweste für einen Versicherten gegeben sein.

Ausnahme ist ein ständig mit zwei Personen besetztes Fahrzeug, hier müssen sowohl der Beifahrer als auch der Fahrzeugführer mit einer Warnweste ausgestattet sein. Auch in anderen europäischen Ländern besteht bereits eine Warnwestenpflicht. So muss in Belgien mit einer Geldbuße gerechnet werden, wenn der Pflicht nicht nachgekommen wird. Die Pflicht gilt dann, wenn nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder einer Straße das Fahrzeug verlassen wird, um etwa eine Reparatur vorzunehmen.

In Belgien ist eine Weste pro Fahrzeug vorgeschrieben, wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50-1375 Euro rechnen. Eine ähnliche Regelung gilt auch in Bulgarien, hier müssen alle Insassen, die das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlassen, eine Weste anlegen, bei einem Verstoß gilt jedoch milde, 25 Euro Strafe müssen entrichtet werden.

Eine uneingeschränkte Pflicht gilt in Frankreich. Eine reflektierende Warnweste ist hier verbindlich und gilt auch für alle Mitfahrer. Mit der Einführung der Warnwestenpflicht ist schnelles Handeln gefragt, Warnwesten die der DIN EN 471 und der EN ISO 20471:2013 entsprechen, werden von Kolzen dem Anbieter für hochwertige Arbeits-und Schutzkleidung angeboten.
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