Absicherungsbedarf von Soldaten
SaZ und Berufssoldaten sind während Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig. Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
Mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr endet die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Der ehemalige Berufssoldat erhält lebenslänglich Beihilfe. Bei dem ehemaligen SaZ besteht zwar auch ein Beihilfeanspruch, dieser ist jedoch an den Bezug von Übergangsgebührnissen geknüpft. Diese werden je Dienstzeit als SaZ gezahlt, max. bis zu 5 Jahren. Der ehemalige SaZ kann in diesem Zeitraum GKV-pflichtig werden, wenn er einen entsprechenden GKV-Pflichttatbestand erfüllt, der ehemalige Berufssoldat ist generell versicherungsfrei in der GKV.
Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Pflegepflichtversicherung. Während der ehemalige Berufssoldat generell der privaten Pflegepflichtversicherung zugeordnet wird, besteht eine solche Zuordnung bei dem ehemaligen SaZ nur dann, wenn er eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, wobei eine Anwartschaftsversicherung ausreicht.
Achtung: Frühzeitig vorsorgen – schon zum Start der Dienstzeit
Viele Soldaten begehen den Fehler, sich erst zum Ende der Dienstzeit um einen Krankenversicherungsschutz zu bemühen und stellen dann fest, dass ihnen der Zugang zur privaten Krankenversicherung verschlossen bleibt. Unter gewissen Umständen ist dann nur noch eine Versicherung in der GKV möglich. Diese bietet jedoch im Unterschied zur PKV keine passgenaue Ergänzung zur Beihilfe.
Empfehlenswert: Versicherungschutz in Anwartschaft für die Zeit danach
Da für Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung besteht, bietet sich der Abschluss einer kostengünstigen sogenannten Anwartschaftsversicherung an.
Der Vorteil:
Für wenig Geld erwirbt der Soldat für die Zeit nach dem Dienstzeitende einen Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten.
Per Gesetz vorgeschrieben: Pflegepflichtversicherung
Beachten Sie, dass auch Soldaten dazu verpflichtet sind, sich bei einer Pflegeversicherung zu versichern. Nutzen Sie daher nach dem Grundsatz Pflegepflichtversicherung folgt Krankenversicherung Ihre Chance und überzeugen Sie Ihren Kunden neben der Pflegepflichtversicherung von den Vorzügen einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Absicherungsbedarf von Angehörigen
Angehörige haben kein eigenens Einkommen: Beihilfetarife erforderlich
Berücksichtigungsfähige Angehörige von SaZ/Berufssoldaten erhalten Beihilfe sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Informationen über die aktuellen Beihilferegelungen finden Sie hier.
Ein PKV-Schutz ergänzt die Beihilfeleistung.
GKV-pflichtige Angehörige: Ergänzungstarife
Sind Angehörige in der GKV pflichtversichert können sie die Lücken des GKV-Schutzes gezielt absichern:
Behandlung im Zwei-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung,
Krankenhaustagegeldes,
Krankentagegeldes
Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz
Sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, erhalten Ehegatten von SaZ/Berufssoldaten nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eine Beihilfe von 70 %. Durch eine Anwartschaftsversicherung in der PKV kann dieses Zugangsrecht gesichert werden.
Die Continentale Bezirksdirektion Renner
Felix Renner
Untere Hauptstrasse 6
85386 Eching
Deutschland
E-Mail: felix.renner@continentale.de
Homepage: http://www.bundeswehrversicherungen.de
Telefon: 089-31907700
Pressekontakt
Die Continentale Bezirksdirektion Renner
Felix Renner
Untere Hauptstrasse 6
85386 Eching
Deutschland
E-Mail: felix.renner@continentale.de
Homepage: http://www.bundeswehrversicherungen.de
Telefon: 089-31907700