Das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nachgeordnete Bundesbehörde.
Der Kompetenzbereich Wirtschaftsförderung des BAFA zielt vor allem auf die Förderung des deutschen Mittelstandes, d. h. der kleinen und mittleren Unternehmen. Dies soll durch die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Großkonzernen geschehen. Mit einer Reihe unterschiedlicher Förderprogramme wird zudem gezielt Einfluss genommen auf die Beschäftigungspolitik kleiner und mittlerer Unternehmen und auf die Bereitschaft zur Existenzgründung. Ferner hat es sich das BAFA zur Aufgabe gemacht, bei der Anpassung der Unternehmen an den stetigen strukturellen Wandel zu helfen.
Zu den Förderprogrammen des BAFA gehört u. a. die finanzielle Förderung von Unternehmensberatungen. Diese Förderung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Anspruch nehmen. Die Palette der Beratungsthemen ist groß: Gefördert werden Beratungen zu den Themen Personalmanagement, der Unternehmensorganisation, Investitionen, Technik, Außenwirtschaft, Finanzen und Arbeitsschutz. Voraussetzung für die Bezuschussung der Beratungskosten ist, dass das betreffende Unternehmen mindestens 1 Jahr auf dem Markt ist. Dieses Förderprogramm wird aus Mitteln des Bundeshaushaltes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel dieser Förderung ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Freiberuflern sowie die Anpassung an sich stetig ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Neben der Förderung von Unternehmensberatungen bietet das BAFA u. a. folgende Förderprogramme:
o Förderung von Informations und Schulungsveranstaltungen
o Vermittlung von Nachwuchskräften
o Förderung der deutschen Schiffbauindustrie
o Mitunterhaltung des Deutschen Handwerksinstituts (DHI)
o Förderung der Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
o Förderung von projektbezogenen Markterschließungsmaßnahmen.
Darüber hinaus fördert das BAFA auch die deutsche Exportwirtschaft durch die Beteiligung an Auslandsmessen.
Förderung von Messen
Das BAFA fördert die Teilnahme deutscher Unternehmen an internationalen Messen und deutschen Industrie Ausstellungen im Ausland (Auslandsmesseprogramm des Bundes). Die Unterstützung findet in Kooperation mit dem Ausstellungs und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) statt. Allerdings werden – anders als bei anderen Förderprogrammen – keine direkten Zahlungen an die ausstellenden Unternehmen geleistet. Vielmehr muss an die Gesellschaft, die die Messe durchführt, ein Beteiligungsentgelt gezahlt werden. Im Gegenzug wird das Unternehmen im Inland und am Veranstaltungsort unterstützt, erhält eine Ausstellungsfläche und technisch organisatorischen Support. Das Auslandsmesseprogramm kommt den teilnehmenden Unternehmen also indirekt durch die Eigenwerbung, die Erhöhung der Auslandswahrnehmung und die Knüpfung von Geschäftskontakten zugute. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Unternehmenshauptsitz in Deutschland ist und Produkte ausgestellt werden, die in Deutschland oder in deutscher Lizenz hergestellt worden sind.
Speziell gefördert werden darüber hinaus junge, innovative Unternehmen, die an internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen. Spätestens 8 Wochen vor Messebeginn muss der Antrag auf Förderung gestellt werden. Voraussetzungen für eine Bewilligung des Förderantrags sind, dass das Unternehmen innovative Produkte bietet und dass ein Gemeinschaftsstand angemietet wird. Ferner darf das betreffende Unternehmen nicht älter als 10 Jahre alt sein, es muss die gültige EU Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen, d. h. darf nach aktueller Definition maximal 50 Mitarbeiter haben und einen maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro erzielen, und sowohl Geschäftssitz als auch Geschäftsbetrieb müssen in der Bundesrepublik Deutschland sein. Sind all diese Kriterien erfüllt – die Feststellung dessen erfolgt seitens des BAFA werden dem betreffenden Unternehmen etwa 70 % bis 80 % der vom Messerveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standaufbau und Standmiete erstattet.
Die Termine für die Messebeteiligungen des Bundes für das Jahr 2014 stehen fest. Es sind 254 Beteiligungen vorgesehen, 110 in Asien, 64 in Europa, 23 in Nordamerika, 15 in Lateinamerika, 29 im Nahen und Mittleren Osten, 12 in Afrika und 1 in Australien/Ozeanien. Eine Broschüre mit allen Terminen und Ausstellungsorten steht auf der Homepage des AUMA zum Download bereit.
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