Buchhaltung Lohnverrechnung Bilanz Jahresabschluß Einnahmen Ausgabenrechnung

Buchhaltung Lohnverrechnung Bilanz Jahresabschluß Einnahmen Ausgabenrechnung

Finanzamt Buchhaltung Bilanz Einnahmen Ausgaben Lohnverrechnung, Was geht- was geht nicht? Welche Möglichkeiten gibt es und wer hilft?

BildBuchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanz- Jahresabschluss, Einnahmen- Ausgabenrechnung oder Lohnverrechnung für viele Unternehmer ein reiner Bürokratischer Hindernislauf – und doch so wichtig! Als Unternehmer hat man es nicht leicht, denn neben dem Tagesgeschäft, der Kundenpflege, und den allgemeinen Büroablauf ist da noch die Paragrafen Arbeit der Buchhaltung? Diese wird in vielen EPUs und KMUs als lästige Verpflichtung dem Finanzamt gegenübergesehen.
Und nicht selten viel zu spät, oder noch schlimmer falsch erledigt.
Selbstverständlich ist sie ein Muss zum Ermitteln der Steuern, aber sie ist gleichzeitig auch eine Selbstkontrolle im Unternehmen, denn: Egal wie groß der Betrieb ist – Ihre Buchhaltung gibt genauen Aufschluss darüber, ob die Auftragslage und die Finanzen passen. In enger Zusammenarbeit mit Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem Steuerberater haben Sie somit die Möglichkeit, sofort zu reagieren, wenn mal etwas nicht so läuft wie geplant.

Durch eine laufende Zusammenarbeit mit Ihrer Buchhaltungskraft oder Steuerberater fällt der große Bilanzierungsaufwand am Ende des Jahres weg. Rechnungen müssen dann nicht in großen Mengen nachbearbeitet werden, sondern werden jedes Monat verbucht. Diese Form der Zusammenarbeit spart viel Zeit, Geld und Nerven.

Bilanz/Jahresabschluss
Ob man als Unternehmer eine Bilanz nach §4Abs.1 EstG oder
§ 5 EstG zu führen hat, richtet sich nicht nur nach den Buchführungsgrenzen, sondern auch nach dem UGB. Man sieht schon an dieser kurzen Erläuterung, dass Buchhalterische Angelegenheiten keine Themen für Laien sind. Um diese ordnungsgemäß und ordentlich zu erledigen, benötigt es außer zeit auch eine menge Grundkenntnisse und Wissen über die Materie.

Lohnverrechnung
“Lohnverrechnung ist ein Mysterium für sich. Es stimmt, die Personalverrechnung beinhaltet ein weites Feld. Ein Feld, auf dem man sich keine Fehler erlauben sollte. Vertrauen Sie daher einer Buchhaltungskraft wie Petra Langstadlinger aus Wien www.pela.at – Sie bearbeitet Ihre Fälle kompetent und zuverlässig, also auch diesen speziellen Bereich. Sämtliche Arbeiten, die das Thema “Lohnverrechnung” betreffen, werden mit Ihr in Angriff genommen. Personalverrechnung hat viele Spezialthemen. Daher ist es besonders wichtig, sie nicht einfach als zusätzliche oder unangenehme Bürotätigkeit zu sehen, die man einfach einmal “so erledigt”.
Gerade in diesen Zusammenhängen gibt es kein “Vielleicht” oder gewisse Spielräume. Hier muss/sollte wirklich alles passen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist da etwas einfacher. Dies betrifft Firmen, die einerseits keiner Buchführungspflicht unterliegen und andererseits auch freiwillig keine Bücher führen.

Bei diesen Firmen wird somit die vereinfachte Gewinnermittlung durchgeführt – diese ist auf §4 Abs3 EstG zurückzuführen. Das hat Vor-, aber auch Nachteile. Der Vorteil bei dieser Art der Berechnungen liegt darin, dass nur jene Umsätze zu versteuern sind, welche als Geld zugeflossen sind. Der Nachteil ist, dass die Veränderungen im Unternehmen durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht so gut wahrgenommen werden können, da es keine Listen über offene Posten, noch Inventur-Aufstellungen gibt. Das erfordert, dass man Änderungen oder ev. Abweichungen in seinem Unternehmen besonders genau beobachten sollte. Frau Langstadlinger von Pela.at steht auch hier beratend und helfend zur Seite!

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