Brustentfernung aufgrund eines vorwerfbaren Diagnosefehlers, LG Berlin, Az. 13 O 127/03
Chronologie:
Bei der Klägerin wurde Brustkrebs diagnostiziert. Daraufhin kam es zur Entfernung beider Brüste. Postoperativ stellte sich heraus, daß es sich bei der Diagnose Brustkrebs um einen schwerwiegenden vorwerfbaren Diagnoseirrtum handelte. Tatsächlich lag kein pathologischer Befund vor, der eine Resektion erforderlich gemacht hätte. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Haltungsschäden, Lymphödemen und erheblichen seelischen Belastungen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit fachmedizinisch umfassend würdigen lassen. Das Verfahren zog sich über naehzu neun Jahre hin. Aufgrund der gutachterlichen Bewertungen riet das Gericht eine vergleichsweise Einigung an, worauf sich die Parteien sodann einließen. Insgesamt kann sich die Klägerin über eine pauschale Regulierung von rund 240.000,- Euro freuen. Die Summe stellt der Höhe nach ein bundesweit einmaliges Ergebnis dar.
Anmerkungen:
Vor der Involvierung der Rechtsanwälte Ciper & Coll. waren für die Klägerin bereits zwei andere Rechtsanwaltskanzleien beauftragt. Diesen gelang es nicht, innerhalb der sehr langen Prozessdauer, einen Vergleich zu erzielen. Das Gericht hatte ursprünglich eine Regulierungssumme von 100.000,- Euro in den Raum gestellt. Aufgrund der engagierten Verhandlungen und der Fachkompetenz der jetzigen Prozessvertreter, insbesondere des sachbearbeitenden Rechtsanwaltes Daniel Mahr, LLM, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite spezialisiert ist, konnte innerhalb weniger Monate eine derart hohe und bundesweit eine Ausnahme darstellende Gesamtregulierung ausgehandelt werden. Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Kanzleiinhaber von Ciper & Coll. begrüßt die Höhe der Regulierung, zumal die Regulierungssummen in Deutschland im Falle hoher Personenschäden nach wie vor deutlich untersetzt sein dürften. Hier sind Politik und Gesetzgeber gefordert, einmal auf “angemessene” Regulierungshöhen im Personenschadenrecht hinzuwirken. Die Gesundheit ist das höchste Rechtsgut. Dahinter sollten die Gewinnmaximierungs- und Unternehmensinteressen der Versicherungswirtschaft deutlich zurücktreten. Ciper & Coll. verstehen sich insofern auch als Opfervertreter, die das bestehende Mißverhältnis zwischen nicht-regulierungswilliger Versicherungswirtschaft und geschädigter Einzelperson auszugleichen versucht. Auch der vorstehende Fall zeigt einmal mehr, daß es die geschädigte Patientin fast zehn Jahre gekostet hat, zu ihrem Recht zu kommen.
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