Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.
Bremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.
Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.
1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft
Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.
Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?
* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?
Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.
_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.
2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?
Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.
Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.
_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_
Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).
Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.
3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?
Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:
* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.
Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.
Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:
* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.
_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.
4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt
Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:
* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.
Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:
* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.
_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._
Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.
5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation
Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.
Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.
_Die rote Linie_
Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:
* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.
_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.
_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_
Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.
_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.
Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
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https://www.ardmediathek.de/video/buten-un-binnen-oder-regionalmagazin/fussfesseln-und-drohnen-das-steht-im-neuen-bremischen-polizeigesetz/radio-bremen/Y3JpZDovL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL29wZW5tZWRpYS8zXzM2MTY0OC9zZWN0aW9uL3VybjphcmQ6ZXBpc29kZTphMDUyZGYwZjcwYWI4Y2Nk
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