Wann Angaben zur Energieeffizienz Pflicht sind
sup.- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für viele Häuser spätestens bei einem Nutzerwechsel die Vorlage eines Energieausweises vor. Dieses Dokument informiert über die energetische Qualität des Gebäudes und gibt oft auch praktische Modernisierungsempfehlungen. Welche Häuser von der Ausweispflicht betroffen sind, ist allerdings längst nicht jedem Eigentümer klar. Eine Wissenslücke, die sich finanziell nachteilig auswirken könnte. Denn eine per Ausweis bescheinigte vorbildliche Energieeffizienz garantiert nicht nur niedrige Heizkosten. Sie wird auch immer mehr zu einem maßgeblichen Faktor für den Wert des Hauses und damit zum Kriterium bei Verkauf oder Vermietung. Deshalb sollte jedem Hausbesitzer zunächst einmal der Unterschied zwischen den beiden Varianten des Energieausweises bekannt sein. Der so genannte Bedarfsausweis ist das Ergebnis einer Energiebedarfsberechnung nach einem klar definierten Verfahren. Er zeigt anhand einer Farbskala von rot bis grün die jährlich benötigte Energiemenge, die aufgrund des Gebäudezustands, der Anlagentechnik und bei Berücksichtigung von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen zu erwarten ist. Diese Form des Energieausweises ist bei Neubauten vorgeschrieben. Sie gilt aber auch für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert worden sind.
Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit: Die Eigentümer können ihrer Pflicht mit dem Bedarfsausweis, alternativ aber auch mit dem etwas anders ausgerichteten Verbrauchsausweis nachkommen: Hier gibt die Markierung auf der Farbskala Auskunft über den tatsächlichen bisherigen Energieverbrauch des Hauses. Dafür werden die Werte der letzten drei Heizperioden erfasst, die natürlich stark vom Nutzerverhalten abhängig sind. Aber grundsätzlich gilt in beiden Fällen: Je weiter sich das Ergebnis in den roten Bereich bewegt, desto eher lohnt sich eine energetische Sanierung. Die Modernisierungsmaßnahme mit der überschaubarsten Amortisationszeit ist dann häufig die Erneuerung der Heizungsanlage, weil moderne Heizkessel mit wesentlich weniger Brennstoff einen höheren Wärmekomfort erzielen als die vor Jahren installierten Alt-Anlagen. Sinnvoll sind abgestimmte Komplettlösungen, wie sie z. B. der Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) anbietet. Dann stammen alle Komponenten zur Wärmeerzeugung aus einer Hand und können optimal über eine zentrale Regelungseinheit koordiniert werden – vom Kessel über den Warmwasserspeicher bis zur möglichen Einbindung von Solaranlage, Wärmepumpe oder Pelletkessel.
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