Brandbrief der deutschen Fachärzte an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Sehr geehrter Herr Minister,

seit Wochen ist die Diskussion um die Wartezeiten auf einen Arzttermin in aller Munde. Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Deutschlands (GFB) wählt den offenen Brief aus Sorge um das Patientenwohl. Immer neue bürokratische Vorschriften und immer neue Verwaltungsstrukturen werden ersonnen, um das Gesundheitssystem angeblich sicherer und besser zu machen. Längst behindern diese die Arbeit für die Patienten und verschlingen Unsummen an Geld, das der Versorgung der Patienten nicht mehr zur Verfügung steht.
Wir sind uns bewusst, dass die Diskussion um die Wartezeiten aus Sicht der Patienten mit großem Recht geführt wird. Einige müssen lange auf einen Termin warten. Manche zu lange! Doch der Ansatz, Patienten an die Kliniken zu verweisen, wenn sie zu lange auf einen ambulanten Termin warten müssen, ist nicht zielführend. Wir wollen daher aus Sicht der tätigen Ärzte, mit vernünftigen Argumenten, in die Diskussion eingreifen.

Erstens: In Deutschland hat jeder Patient die freie Arztwahl. Die meisten Menschen wollen nicht irgendwie, irgendwo, bei irgendwem behandelt werden. Sie wollen zum Arzt ihres Vertrauens, möglichst von anderen empfohlen oder persönlich bekannt, wohnortnah, zum ausgesuchten Spezialisten.
Zweitens: Diese Spezialisten (Fachärzte) sind aber nicht flächendeckend gleich verteilt und in vielen Fachrichtungen zu wenige. Der Grund liegt in der “Zulassungsbeschränkung” pro Einwohner. Sprich, die Fach-Mediziner dürfen sich nicht überall niederlassen. In dünn besiedelten Gebieten aber müssen die Patienten oft viele Kilometer fahren, um zu ihrem Spezialisten zu gelangen. In diesen Gebieten ist eine Niederlassung unattraktiv, oft unmöglich, weil von der Politik bislang die nötigen Voraussetzungen nicht geschaffen wurden.
Drittens: Den (oft schon zu wenigen) Fachärzten wird obendrein auch noch eine “Fallzahlbegrenzung” vorgeschrieben. Sie bekommen ein festgelegtes Budget, das nur für eine bestimmte Zahl an Patienten ausreicht. Die Patienten darüber hinaus bekommen deshalb oft erst einen Termin im nächsten Quartal.
Viertens: Vertreter kleiner und großer Kliniken klagen schon jetzt, dass zu viele ambulante Patienten versorgt werden müssen. Die Kliniken können diese Versorgung aber nicht mehr leisten, weil die Personaldecke kaum für die stationären Patienten ausreicht. Zudem besitzt nicht jeder Klinik-Arzt, der dann die ambulante Versorgung abdeckt, unbedingt die Facharztqualifikation, die für das Krankheitsbild des ambulanten Patienten gerade gebraucht wird.
Fünftens: Wenn Sie die Menschen zur ambulanten Versorgung in Kliniken schicken wollen, muss dies ausreichend finanziert werden. Mit den heutigen Sätzen für die ambulante Behandlung würde man die Kliniken in den Ruin treiben. Das notwendige Mehr an Kapital kann man allerdings unter bestimmten Auflagen auch direkt in die ambulante Versorgung geben. Und schon werden viel mehr Patienten in kürzerer Zeit bei Spezialisten ihrer Wahl behandelt.

Fazit: Sehr geehrter Herr Minister Gröhe, schwer Kranke und akute Notfälle gehören in die Kliniken. Alle anderen Patienten müssen ambulant behandelt werden, wo immer dies möglich ist. Ändern Sie die Gesetze und schaffen Sie Zulassungs- und Fallbegrenzung ab. Stecken Sie mehr Geld für ambulante Patienten in den niedergelassenen Sektor. Machen Sie den Menschen bewusst, dass jeder unnötige Arztbesuch einem anderen Patienten die Möglichkeit nimmt, einen kurzfristigen Termin zu erhalten. Reduzieren Sie überbordende Bürokratiekosten und sorgen Sie für Transparenz. Lassen Sie uns gemeinsam festlegen, wieviel Medizin an welchem Ort mit welcher Qualifikation vorgehalten werden muss, damit eine optimale Patientenversorgung gewährleistet ist!

Viele Krankenhäuser und Praxen arbeiten am Limit und sind bereits heute kaum noch in der Lage, alle Aufgaben personell abzudecken. Eine pauschale Schuldzuweisung an die Ärzte und neue bürokratische Strukturen werden das Problem nicht lösen.

Dies schreibt Ihnen ein Verband, der gleichermaßen niedergelassene Fachärzte und Klinikärzte vertritt. 158.500 Ärzte, die tagtäglich mit den Sorgen der Patienten konfrontiert sind – auch mit den Wartezeiten.

Herzlichst

Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch Dr. med. Wolfgang Wesiack
-Präsident- -Vizepräsident-

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist der Zusammenschluss von 23 Berufsverbänden mit über 158.000 Fachärzten. Die GFB ist in Deutschland somit die größte freie ärztliche Vertretung aller Versorgungsbereiche (ambulant, stationär, Rehabilitation).
Mitglieder: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie e.V., Berufsverband der Deutschen Anästhesisten e.V., Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie Deutschlands e.V., Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V., Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V., Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V., Berufsverband Deutscher Neurochirurgen e.V., Berufsverband Deutscher Neurologen e.V., Berufsverband Deutscher Neuroradiologen e.V., Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V., Berufsverband Deutscher Psychiater e.V., Berufsverband Deutscher Radiologen e.V., Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e.V., Berufsverband für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie e.V., Bundesverband Deutscher Pathologen e.V., Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie e.V., Deutscher Berufsverband der Fachärzte für Phoniatrie u. Pädaudiologie e.V., Hartmannbund, Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. – VLK, Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen – DGPRÄC

Kontakt:
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände
Kathrin Reisinger
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
03028004200
presse@gfb-facharztverband.de
http://www.gfb-facharztverband.de

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