Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell entschieden, dass die an der Universität Bremen praktizierte Hirnforschung an Primaten vereinbar mit dem geltenden Tierschutzrecht ist. Der bmt sieht dieses Urteil als Beleg dafür, dass der im Grundgesetz verankerte Tierschutz noch immer der gleichrangigen Forschungsfreiheit unterstellt wird.
Nach jahrelangem Rechstreit hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass die Primatenhirnforschung des Bremer Experimentators Andreas Kreiter zulässig ist und hat damit die Beschwerde der Bremer Genehmigungsbehörde zurückgewiesen. 2008 hatte die Bremer Behörde erstmals die Genehmigung der Versuche verwehrt, wogegen Kreiter vor Gericht zog. Im Dezember 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen die an der Universität Bremen praktizierten Primatenhirnversuche als zulässig befunden. Der bmt rügt, dass sich die Richter dabei unter anderem auf ein Gutachten des Deutschen Primatenzentrums stützte, der größten deutschen Zucht- und Liefereinrichtung für Primaten und so zu der Entscheidung gelangte, die Tiere seien “allenfalls mäßigen Belastungen” ausgesetzt, was kein gewichtiger Grund sei, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Eine Revision war nicht zugelassen, wogegen die Bremer Behörde jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte.
Der bmt kritisiert die Entscheidung des Gerichts aufs Schärfste. “Bei den Hirnversuchen geht es um den reinen Wunsch nach Erkenntnisgewinn über die Funktionsweise des Affenhirns. Für den Menschen kam dabei auch nach Jahrzehnten nichts medizinisch Relevantes heraus”, erläutert der bmt. Als Grund für die Untauglichkeit der tierexperimentellen Hirnforschung nennt der Verein die großen Unterschiede zwischen Mensch und nicht-menschlichen Primaten. So hat das Affenhirn keine derzeit definierbaren Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik und das Menschenhirn hat zur Verarbeitung von visuellen Reizen bestimmbare Hirnbereiche, die im Affenhirn fehlen. Die Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen, beim Affen kommt es nur zu einer geringen Beeinträchtigung.
Zur bloßen Befriedigung der Forscherneugier müssen die Tiere laut bmt unvorstellbare Torturen ertragen, finanziert vom deutschen Steuerzahler. Über Jahre hinweg werden die Tiere mittels Durstqualen dazu gebracht, dem Forscherwunsch zu entsprechen. Sie müssen jeden Tag stundenlang in einem Primatenstuhl sitzen und Aufgaben am Bildschirm lösen. Der Kopf wird an einem zuvor implantierten Bolzen angeschraubt. Nur wenn sie im richtigen Moment einen Hebel drücken, bekommen sie über einen Schlauch ein paar Tropfen Flüssigkeit, andernfalls müssen sie weiter dursten.
Der bmt fordert eine Umorientierung zu ethischer und für den Menschen relevanter Forschung. Im Bereich der Hirnforschung lassen sich beispielsweise mit bildgebenden Verfahren das menschliche Gehirn sowie seine Funktionen dreidimensional detailgenau darstellen. An Zellen aus menschlichen Hirntumoren, wie sie bei Operationen anfallen, können Wechselbeziehungen zwischen Hirnzellen und die Signalweiterleitung untersucht werden. Die Kombination solcher Testverfahren trägt im Gegensatz zum Tierversuche zum Verständnis über Organfunktionen, Abläufe im Gehirn und Krankheiten des Menschen bei.
Weitere Information:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 3. Februar 2014
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=11
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Mit seinen 10 Geschäftsstellen, 8 Tierheimen und einem Tierschutzzentrum ist der bmt im gesamten Bundesgebiet vertreten. Zusätzlich betreut der Verein fast 400 Gnadenbrottiere in ausgewählten Pflegestellen und auf Gnadenbrothöfen.
Der gemeinnützige Verband ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt.
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