Einem Kollegen beim Umzug helfen, auf Nachbars Wohnung aufpassen oder für eine Freundin einen Schrank zusammenbauen: Man hilft gerne aus Freundschaft und Verbundenheit.
Doch eine Gefälligkeit kann einen durchaus auch mal in eine peinliche Situation bringen, wenn etwas zu Bruch geht oder gar eine Leitung angebohrt wird. Die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung erklärt, wer für den Schaden haftet.
In der Regel gelten die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach denen derjenige, der einen Schaden verursacht bzw. verschuldet hat, auch dafür persönlich und ohne Rücksicht auf die Höhe geradezustehen hat. Aber: Wer einem anderen aus Gefälligkeit, Freundschaft oder Verbundenheit hilft, und leicht fahrlässig dabei etwas beschädigt, ist nicht ersatzpflichtig. Denn im Normalfall wird derjenige, für den eine Gefälligkeit erbracht wird, vielleicht ein bisschen ärgerlich sein, aber keine Schadenersatzansprüche an seinen Helfer stellen. So sieht es zumindest die Rechtsprechung.
Doch die rechtliche Seite ist das eine, das Gewissen die andere. Verursachen wir einen Schaden, fühlen wir uns dafür verantwortlich und möchten diesen so schnell und einfach wie möglich wieder gut machen. Meist geht es zwar nicht um Schäden in Millionenhöhe, die die Existenz ruinieren könnten. Dennoch: Eine teure Designerlampe oder ein Umzugskarton voll mit wertvollem Porzellan erreichen schnell mal einen vierstelligen Betrag. Um peinliche Situationen im Freundeskreis zu vermeiden und sich selbst besser zu fühlen, ist es daher für viele beruhigend, wenn Leistungen für Gefälligkeitsschäden in ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten sind. Denn damit sagt man auch in Zukunft “Ja, gerne”, wenn ein Freund oder Kollege einen um einen Gefallen bittet.
Doch nicht jede Privathaftpflichtpolice – insbesondere wenn der Vertrag schon länger besteht – leistet bei Gefälligkeitsschäden. Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung, regelmäßig seinen Versicherungsschutz zu überprüfen, denn auch Leistungspositionen wie zum Beispiel Schlüsselverlust, Mietsachschäden oder Schäden durch deliktsunfähige Kinder gehören heute zu einer modernen Privathaftpflichtversicherung.
Generell ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Denn trotz aller Vorsicht kann immer ein Missgeschick passieren, eine kleine Unachtsamkeit schon mal einen größeren Schaden mit erheblichen finanziellen Folgen nach sich ziehen. Gut, wer dann ausreichend abgesichert ist. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, wenn die Haftpflicht-Ansprüche der Geschädigten gerechtfertigt sind.
In diesem Zusammenhang weist die Grundeigentümer-Versicherung auch darauf hin, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die private Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, für die berechtigten Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte, für die dem Versicherungsnehmer kein Verschulden anzulasten ist, auch in seinem Namen abzulehnen.
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Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wurde 1891 in Hamburg gegründet und ist seit diesem Zeitpunkt ein verlässlicher Partner der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherungsnehmer nicht einfach nur Kunden, sondern laut Satzung Mitglieder, deren gewählte Mitgliedervertreter in der Hauptversammlung sitzen. Das umfangreiche und von unabhängigen Versicherungsvergleichen ausgezeichnete Portfolio bietet Versicherungen für Wohn- und Grundeigentumbesitzer sowie für den täglichen Bedarf. Die Grundeigentümer-Versicherung ist eine der letzten Hamburger Gesellschaften, die vollständig unabhängig ist.
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