BLS: Regulierung 2.0 vom grauen zum weißen Kapitalmarkt
(Mynewsdesk) Aufgrund von Finanzproblemen bei einem norddeutschen Windparkbetreiber bangen etwa 75.000 Anleger um ihr Geld. Verbraucherschützer warnen vor diesem Hintergrund erneut vor den Risiken des grauen Kapitalmarkts. „Dieses aktuelle Beispiel verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig Regulierungsvorgaben sind. Noch immer gibt es am Markt Produkte die weitestgehend unreguliert vertrieben werden können, obwohl sie für Anleger mit hohen Risiken verbunden sind. Dennoch hat sich in punkto Regulierung bereits eine Menge getan“, erklärt Christina Niebuhr von der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nahezu 1,4 Mrd. Euro hat der Ökoenergiefinanzierer aus Norddeutschland über die Ausgabe von unregulierten Beteiligungen bisher bei Investoren eingesammelt. Ende Januar hat das Unternehmen allerdings Insolvenz angemeldet. „Unregulierte Beteiligungen sind ein typisches Instrument des grauen Kapitalmarkts und daher umstritten“, führt Frau Niebuhr aus. Während es bei einer ganzen Reihe von Beteiligungen kaum Regulierungen gibt, ist an anderer Stelle in den letzten Jahren eine Menge passiert – insbesondere im Bereich geschlossener Fonds. „Verkaufsprospekte sind seit Mitte 2005 nach festen Vorgaben zu erstellen und von der BaFin formell zu prüfen. Zudem überprüft die Aufsichtsbehörde seit 2012 zusätzlich, ob die Prospekte auch inhaltlich schlüssig und frei von Widersprüchen sind“, so Christina Niebuhr. Darüber hinaus wurde 2011 die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie die europäische Richtlinie über Alternative Investment Fund Manager (AIFM) verabschiedet. Letztgenannte wurde im Juli 2013 über das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in deutsches Recht umgesetzt und stellt weitreichende Anforderungen an geschlossene Fonds. Emissionshäuser müssen künftig höhere Standards erfüllen. „So brauchen diese eine Zulassung der BaFin, müssen strikte Anforderungen an Eigenkapital sowie Transparenz- und Auskunftspflichten gegenüber Anleger und Aufsicht erfüllen. Für das Liquiditäts- und Risikomanagement gibt es ebenfalls schärfere Vorschriften“, erklärt Frau Niebuhr. Zusätzlich kontrolliert fortan eine externe Einrichtung gemäß des Mehraugenprinzips u.a. die Verwendung der Anlegergelder. Diese Aufgabe kann entweder eine Depotbank oder ein Treuhänder * als alternative Verwahrstelle übernehmen. „Die neuen Richtlinien dürften zu einer Konsolidierung des Marktes führen und sich nachhaltig positiv auf die Produktqualität auswirken. Davon profitieren entsprechend auch die Anleger“, schließt Frau Niebuhr. * Dieser muss berufsständischen Regeln unterliegen
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Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS
Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße
Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz-
und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen
Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in
den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und
Erneuerbare Energien.
Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird
die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen
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