Blackhawk unterzeichnet finale Vereinbarung zum Erwerb der Vertriebsrechte für Covid-19-Testkits und gewinnt die Vereinigten Staaten als neue Vertriebsregion

Vancouver, British Columbia – 22. April 2020 – Blackhawk Growth Corp. (CSE:BLR; Frankfurt:0JJ; US-OTC:BLRZF) (das Unternehmen oder Blackhawk) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Wirkung zum 21. April 2020 eine finale Vereinbarung (die Vereinbarung) mit der Firma Emergence Technology Pty. Ltd. (der Verkäufer) unterzeichnet hat, um sich die Rechte am Vertrieb eines 2019-nCoV-Testkits (das Testkit) für den Nachweis der COVID-19-Erkrankung zu sichern. Im Rahmen der Vereinbarung erwirbt Blackhawk für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten die Rechte am Vertrieb der Testkits in Kanada, den Vereinigten Staaten, Mexiko, Deutschland, Schweiz und Österreich (die Übernahmegebiete), sofern in diesen Rechtsstaaten die Anforderungen im Hinblick auf die jeweils geltenden medizinischen Vorschriften erfüllt werden.

Das Testkit wurde am 31. März 2020 dem kanadischen Gesundheitsministerium Health Canada mit dem Ersuchen um Freigabe übergeben. Derzeit liegt jedoch noch keine Bewilligung für den Einsatz des Testkits in Kanada vor und es kann auch nicht garantiert werden, dass eine solche Bewilligung zeitnah oder überhaupt erteilt wird. Während der Einsatz und Verkauf des Testkits in Kanada von Health Canada erst bewilligt werden muss, kann das Testkit in den Vereinigten Staaten ab sofort verkauft werden, da hier keine Zulassung für den Einsatz im Härtefall (Emergency Use Authorization/EUA) seitens der US-Arzneimittelzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) erforderlich ist. In einigen Rechtsstaaten in Europa und Asien ist das Testkit bereits in Verwendung.

Das Testkit entspricht einem kleinen Einweg-POCT-Testgerät für die patientennahe Labordiagnostik, das in Kliniken, Krankenhäusern und Pathologielabors, aber auch außerhalb solcher Einrichtungen von Fachkräften im Gesundheitswesen verwendet werden kann. Das Gerät selbst basiert auf einem sogenannten Lateral-Flow-Test (immunochromatographischer Schnelltest), bei dem mit Hilfe eines mit kolloidalem Gold markierten Konjugats spezifische IgG/IgM-Antikörper gegen das Virus in einigen Tropfen Blut aus der Fingerbeere nachgewiesen werden. Das Gerät benötigt nur 10 Mikroliter des vom Patienten gewonnenen Serums oder Plasmas bzw. 20 Mikroliter Vollblut. Die Flüssigkeit wird an einem Ende des Testkits gemeinsam mit einer Puffermischung aufgebracht, die sich dann mit den mit kolloidalem Gold markierten Spike-Proteinen (Schlüsselproteinen) des COVID-19-Erregers verbindet und entlang des Geräts zu einem Bereich mit immobilisierten Antikörpern wandert, welche die spezifischen COVID-19-Antikörper abfangen (Fängerantikörper). Sind im Blut des Patienten spezifische IgG- oder IgM-Antikörper gegen das Virus enthalten, kommt es zur Komplexbildung, die dann auf dem Teststreifen als lilafarbenes Band klar erkennbar ist. Die Ergebnisse liegen innerhalb von 3 – 15 Minuten vor und es ist keine spezielle Laborausrüstung erforderlich, wie man sie etwa bei der Echtzeit-RT-PCR-Methode (Reverse Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion) benötigt.

Der Erwerb dieser Vertriebsrechte ist ein großer Erfolg für uns, freut sich Frederick Pels, CEO von Blackhawk. Es ist uns gelungen, sehr günstige Konditionen auszuhandeln. Dass wir uns damit auch die Rechte für die Vereinigten Staaten sichern konnten, versetzt uns nun in die Lage, die Tests dort sofort zu verkaufen. Im Zuge der weiteren Maßnahmen werden wir rasch eine multinationale Verkaufs- und Vertriebsstrategie entwickeln und umsetzen sowie entsprechende Vorbereitungen für die Auslieferung und Auftragserfüllung treffen. Wie James Saunders von Emergence Technology Pty. Ltd. schon in unserer vorhergehenden Pressemeldung erläutert hat, ist die Nachweisrate von Innovita extrem hoch und liegt bei 99,57 % (Spezifität – echt negativ) bzw. 86,43 % (Sensitivität – echt positiv). Es ist mittlerweile anerkannt, dass die möglichst breite Testung auf COVID-19, die Ermittlung von Personen, die Kontakt mit infizierten Personen hatten und die Isolation von mit dem Virus infizierten Personen eine wirksame Methode darstellen, um die weitere Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung zu verhindern. Wir freuen uns darauf, dieses Testkit ausliefern und damit zur Bekämpfung dieser Pandemie beitragen zu können.

Das Testkit wird von der Firma Innovita (Tangshan) Biological Technology Co., Ltd. (Innovita) in China entwickelt und produziert. Die im Jahr 2006 in Peking gegründete Firma Innovita ist ein führender Hersteller von Diagnoselösungen für den Nachweis von pathogenen Keimen der Atemwege. Innovita ist es ein Anliegen, die Gesundheitssysteme effizienter zu gestalten und so allen Menschen zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu verhelfen. Innovita produziert und vertreibt die Testkits derzeit in China. Die Leser werden eingeladen, sich auf der Firmenwebseite genauer über Innovita zu informieren (www.innovita.com.cn).

James Saunders erklärt in Vertretung des Verkäufers: Wir von Emergence haben direkte Kontakte zu Führungskräften bei Innovita geknüpft. Wir hoffen, damit bei der Auftragsvergabe vorrangig behandelt zu werden – soll heißen, dass unsere Aufträge gegenüber Aufträgen, die über die üblichen Verkaufskanäle platziert werden, vorrangig bearbeitet werden. Es wurde uns außerdem gestattet, unseren eigenen Beauftragten für Qualitätskontrolle in der Fabrik zu positionieren. Dieser beaufsichtigt die Herstellung des Produkts, die Vorbereitung für den Transport und schließlich auch die Beladung des Flugzeugs zum Bestimmungsort um sicherzustellen, dass die Qualität erhalten bleibt und der Kunde auch das echte Produkt erhält.

Der Verkäufer unterhält eine Vertriebsbeziehung zu Innovita, die ihm die Vermarktung und den Vertrieb des Testkits in einer Reihe von Rechtsstaaten, unter anderem in den Übernahmegebieten, ermöglicht. Die Testkits verfügen bereits über alle erforderlichen Genehmigungen und auch über eine CE-Kennzeichnung in Europa (die zum Verkauf in der Europäischen Union sowie in anderen Weltmärkten, in denen die CE-Kennzeichnung als gültige behördliche Genehmigung im Einklang mit der Produktregistrierung vor Ort akzeptiert wird, autorisiert). Die Testkits wurden unter anderem von den zuständigen Gesundheitsbehörden in China, den Philippinen und Australien zugelassen.

Als Gegenleistung für den Erwerb der dauerhaften Rechte am Vertrieb der Testkits in den Übernahmegebieten verpflichtet sich das Unternehmen zur Ausgabe von insgesamt 20.000.000 Stammaktien (die Vergütungsaktien) zu einem vorab festgelegten Preis von 0,05 Dollar pro Aktie sowie 10.000.000 Aktienkaufwarrants (die Vergütungswarrants), die den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten zum Erwerb von zusätzlichen Stammaktien des Unternehmens zum Preis von 0,06 Dollar pro Aktie berechtigen. Das Unternehmen gewährt dem Verkäufer außerdem eine laufende Gebührenbeteiligung, die in Summe neun Prozent der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf des Testkits in den Übernahmegebieten entspricht.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Vergütungsaktien und Vergütungswarrants in zwei Tranchen ausgegeben werden. Bei Abschluss der Transaktion wird das Unternehmen zunächst 6.500.000 Vergütungsaktien und 6.500.000 Vergütungswarrants emittieren. Die restlichen Vergütungsaktien und Vergütungswarrants werden ausgegeben, wenn das Testkit von Health Canada die Genehmigung für den Import und Vertrieb in Kanada erhält. Die Vereinbarung kann auf Wunsch des Verkäufers aufgekündigt werden, falls das Unternehmen innerhalb der ersten neunzig Tage keine Produktionsaufträge über mindestens 200.000 Testkits an Innovita erteilt.

Das Unternehmen ist mit dem Verkäufer und Innovita nach dem Fremdvergleichsgrundsatz verbunden. Die Transaktion führt im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze und der Statuten der kanadischen Börse (Canadian Securities Exchange) weder zu einer grundlegenden Änderung bzw. Änderung im Geschäftsgebaren des Unternehmens noch zu einer Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Unternehmen. Alle Wertpapiere des Unternehmens, die in Verbindung mit der Transaktion emittiert werden, sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzliche Haltedauer von vier Monaten und einem Tag gebunden.

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Testkits in Kanada bis dato nicht bewilligt wurde und nicht garantiert werden kann, dass eine solche Bewilligung zeitnah oder überhaupt erfolgt. Sofern die erforderlichen Genehmigungen im Einklang mit den geltenden medizinischen Vorschriften in den Übernahmegebieten erteilt werden, ist davon auszugehen, dass das Unternehmen Aufträge bei Innovita für die Herstellung der Testkits in China platziert. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen dem Unternehmen keine Zusicherungen hinsichtlich des zeitlichen Bedarfs für die Herstellung und den Vertrieb der Testkits in den Übernahmegebieten vor bzw. ob Innovita über die entsprechenden Kapazitäten verfügt, um die Testkits in ausreichender Menge herzustellen und so einen wirtschaftlich rentablen Vertrieb in den Übernahmegebieten zu ermöglichen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über:

Frederick Pels, Chief Executive Officer
(403)-991-7737
fred@greenroommed.ca

Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

Alle Aussagen in dieser Pressemeldung, ausgenommen Aussagen über historische Fakten, sind zukunftsgerichtete Informationen in Bezug auf das Unternehmen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, einschließlich in Bezug auf den Abschluss des Erwerbs der Vertriebsrechte für das Testkit in den Übernahmegebieten, die Genehmigung des Testkits durch die zuständigen lokalen Gesundheitsbehörden und die Vermarktung und den Vertrieb des Testkits in den Übernahmegebieten. Mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen verfolgt das Unternehmen den Zweck, Informationen über die aktuellen Erwartungen und Pläne im Hinblick auf die Zukunft bereitzustellen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen für andere Zwecke möglicherweise nicht geeignet sind. Diese Informationen sind naturgemäß mit typischen Risiken und Unsicherheiten behaftet, die allgemeiner oder spezifischer Natur sein können und dazu führen könnten, dass sich Erwartungen, Prognosen, Vorhersagen oder Schlussfolgerungen als unrichtig herausstellen, dass Annahmen nicht der Wahrheit entsprechen und dass Ziele, strategische Vorgaben und Prioritäten nicht erreicht werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem auch jene, die in den öffentlichen Unterlagen des Unternehmens identifiziert und aufgelistet sind und im Firmenprofil auf SEDAR (www.sedar.com) veröffentlicht wurden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen beschrieben sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen erheblich von solchen Aussagen abweichen. Das Unternehmen hat, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen aufgrund neuer Erkenntnisse, zukünftiger Ereignisse bzw. sonstiger Umstände zu aktualisieren oder zu korrigieren.

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