Novelliertes Energiedienstleistungsgesetz schreibt verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU vor
Die Bundesregierung muss gemäß EU-Verordnung alle Nicht-KMUs per Gesetz verpflichten, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach der Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU durchzufüh-ren. Dieses Energieaudit ist anschließend mindestens alle vier Jahre zu erneuern. Der Entwurf zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) liegt dem Bundestag bereits vor. Die Gesetzes-novelle wird voraussichtlich Anfang Mai 2015 in Kraft treten.
Laut Dr. Hartmut Viersen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden davon in Deutschland bis zu 50.000 Unternehmen betroffen sein. Die durchschnittlichen Kosten pro Audit werden mit ca. 4.000 Euro veranschlagt. “Nicht-KMUs” sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro. Weitestgehend unvorbereitet dürfte die Pflicht zum Energieaudit Unternehmen aus den nichtproduzierenden Branchen treffen: z. B. Handel, Gastgewerbe, Kredit- und Versicherungsgewerbe, öffent-liche Verwaltungen, Stadtwerke, Wasser- und Abwasserversorger sowie Unternehmen aus den Berei-chen Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen.
Die Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Norm beschreibt einen Prozess “zur Erlangung ausreichender Informationen über Energieverbräuche zur Ableitung von Einsparmöglichkeiten, dokumentiert in einem Bericht mit vorgegebenen Inhaltsbereichen”. Ein Energieaudit ist ein Prozess, der eher einer Beratung entspricht als einem klassischen Audit. Die Audits umfassen fünf Phasen: Einleitender Kontakt, Auftakt-Besprechung, Außeneinsatz, Analyse und Berichterstattung über die Ergebnisse sowie das Aufzeigen von Potentialen und Maßnahmen.
Alternativ kann ein Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 eingeführt oder ein sogenanntes Öko-Audit nach dem EMAS-Verfahren durchgeführt werden.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen
Wird die Auditierung nicht, falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Definition der Anwendungskriterien. Bis jetzt ist noch nicht geklärt, worauf sich dieses Strafmaß bezieht: Auf das Unternehmen insgesamt oder auf jeden Standort des Unternehmens, ist die Strafe nur einmalig fällig, oder pro Prüfungsintervall?
Unabhängig davon stehen zu prüfende Unternehmen, aber auch die potentiellen Auditoren vor den gleichen Fragen, erläutert Prof. Dr. Bernd Bungert (47), Professor für Verfahrenstechnik und Energieeffizienz an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin (ehemals TFH Berlin): “Wie können in so kurzer Zeit so viele Unternehmen auditiert werden? Es gibt kein geschütztes, offizielles Berufsbild für Auditoren. Die Vorgaben für Erstellung der Berichte sind zwar standardisiert, erfordern aber umfangreiche Kompetenzen in mehreren Disziplinen. Zum Beispiel in Gebäude-, Prozess-, Anlagentechnik sowie -Planung und in Verkehrs, Info- und Kommunikationstechnik. Woran erkennen Unternehmen, welcher Auditor über die entsprechend formale Qualifizierung verfügt? Hat der Auditor ein breit genug aufgestelltes Fachwissen und die kommunikativen sowie organisatorischen Fähigkeiten, um die vorhandenen technischen und organisatorischen Optimierungspotenziale erkennen zu können? Wie können die Berater ihre Leistungen effizient erbringen und den Unternehmen trotzdem wirtschaftlich vertretbare Konditionen anbieten? Und wichtig für die Auditoren: Wie können sie potentiellen Auftraggebern auf einfache, nachprüfbare und anerkannte Weise vermitteln, dass sie über die notwendige Kompetenz verfügen und die Qualität des Audits durch den Zeitdruck nicht leidet?”
DEnBAG: Deutschlandweit arbeitendes Netzwerk von Energieberatern und Auditoren
Es gibt zahlreiche Organisationen, die sich dem Thema Energieeffizienz etc. verschrieben haben. In der Regel agieren diese aus politischer oder aus Marktsicht. Die Deutsche Energie-Berater und -Audi-toren Gesellschaft (DEnBAG) ist vermittelnd tätig und ein deutschlandweit arbeitendes Netzwerk von Energieberatern und -auditoren. Die DEnBAG verfolgt primär zwei Ziele, so Geschäftsführerin Katja Winkelmann (52) auf dem 3. Beratertag ihrer Organisation am 15. Januar im Berliner Maritim proArte Hotel: “Wir wollen zunächst ein Gütesiegel für geprüfte Energiemanagementberater und Energieauditoren etablieren, das jeweils nach einem standardisierten Kompetenzfeststellungsverfahren mit spezifischem Kompetenzprofil verliehen wird. Auf dieser Basis möchten wir dem Markt einen umfassenden Pool an kompetenten, geprüften Beratern und Auditoren im Bereich “Energie für Unternehmen” bieten.”
Tausende Energieberater. Welcher ist der Richtige?
In Deutschland gibt es tausende Energieberater. Jeder Einzelne steht für ein bestimmtes Wissen und Kompetenzspektrum. Die DEnBAG hat ein Konzept auf Basis der DIN EN 16247-5 entwickelt, dass die umfangreichen Kompetenzanforderungen für Energieauditoren abprüft und durch ein Siegel sichtbar macht. Dabei werden Spezialisten und Allrounder, Teammitarbeiter und Projektleiter gleichermaßen erkannt. Dies ermöglicht es einzelnen Unternehmen, den geeigneten Berater zu finden und erleichtert bei komplexen Audits die Zusammen-stellung von Expertenteams für spezifische und temporäre Projekte. So können Aufträge bzw. Projekte jeder Größenordnung deutschlandweit mit der gefor-derten Kompetenz abgewickelt werden.
Durch integrierte Aus- und Weiterbildungsleistungen der DEnBAG werden Kompetenzlücken systematisch geschlossen. Ziel ist es, dem Markt kurzfristig eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Beratern oder Beraterteams zur Verfügung stellen zu können.
Güte-Siegel für geprüfte Kompetenz
Um die geprüfte Kompetenz der Berater und Auditoren auch nach außen darstellen zu können und ein Differenzierungsmerkmal zu anderen Beratern und Auditoren zu schaffen, hat die DEnBAG zwei Siegel in unterschiedlichen Beratungsbereichen entwickelt: Das Siegel Z-DEA® für Energieauditoren nach DIN EN 16247 und das Siegel Z-DEMB für Berater die helfen, ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 einzuführen und effizient zu betreiben.
Beiden Siegeln liegt ein standardisiertes, valides Kompetenzfeststellungsverfahren zu Grunde. Je nach Kenntnis- und Erfahrungsstand erhalten die Berater und Energieauditoren Bewertungen in 200 Einzelkompetenzen, gruppiert in 23 Kompetenzfeldern aus 3 Kompetenzbereichen. Die Ergebnisse werden differenziert in einem Netz- oder Spinnendiagramm dargestellt. So werden Stärken und Schwächen in organisatorischen Fähigkeiten, technischem Wissen und technischer Analysekompetenz sicht- und bewertbar. Unternehmen können sich dadurch passgenau den benötigten Einzelberater bzw. Energieauditor oder ein Team in der geforderten bzw. gewünschten Kenntnistiefe empfehlen lassen.
Marktinformationen transparent darstellen
Der aktuelle Änderungsgesetz-Entwurf für das Energie-Dienstleistungsgesetz vom 3.11.2014 fordert in §8b: “Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Die das Energieaudit durchführende Person muss das Unternehmen, das ihn beauftragt, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten. Die das Energieaudit durchführenden Personen dürfen keine Provisionen oder sonstige geldwerte Vorteile von einem Unternehmen fordern oder erhalten, das Produkte herstellt oder vertreibt oder Anlagen errichtet oder vermietet, die bei Energiesparinvestitionen im auditierten Unternehmen verwendet werden.”
Dazu Katja Winkelmann von der DEnBAG: “Berater brauchen Hintergrundwissen, Fallbeispiele sowie das Know-how, was aktuell angeboten und realisiert werden kann. Wie sollen sie sonst die Anforderung erfüllen, “nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten basierende” Bewertungen für Energieeffizienz-Maßnahmen abzugeben? Woher soll der einzelne Berater diese Informationen disziplin- und marktübergreifend erhalten? Welcher Lösungsanbieter gibt dem Einzelberater diese Informationen, ohne dass dessen Unabhängigkeit bedroht ist? Gefragt ist daher ein Pool an Beispiel-Lösungen, in dem diese so gut beschrieben sind, dass man sie auf den eigenen Endkunden anpassen und für diesen bewerten kann. Das bedingt im Sinn der Vergleichbarkeit und Unabhängigkeit eine ausreichende Anzahl von Lösungen verschiedener Anbieter, aber auch Lösungen bzw. Fallbeispiele von Kollegen aus anderen Energieaudits.”
Datenbank mit energieeffizienten Lösungen
Die DEnBAG hat daher beim “Institut für Energieeffizienz-Lösungen” eine Datenbank beauftragt, die eine entsprechende Vergleichbarkeit und Unabhängigkeit sicherstellt. Der jeweilige Anbieter muss energieeffiziente Lösungen nachweisen, indem er aufbereitete Informationen und Daten für Beratungszwecke zur Verfügung stellt. Vorausgesetzt, die Lösungen sind fachlich nachvollziehbar aufbe Pressezemtrum auf der Website der DEnBAG (http://www.denbag.de/pressezentrum.html) reitet, realisierbar und für eine Energieeffizienzsteigerung nutzbar, bekommt er als nach außen nutzbares Zeichen von der DEnBAG ein Siegel, dass ihn als Anbieter energieeffizienter Lösungen ausweist. Diese Datenbank steht nicht nur Beratern der DEnBAG zur Verfügung: Gegen eine geringe Nutzungsgebühr können auch externe Berater auf die Inhalte zugreifen.
Die DEnBAG hat 2014 einen Kompetenz-Standard für Energieaudit-Berater geschaffen, der mit dem Siegel “Deutsche Energie-Auditoren Zertifikat ” nach außen präsentiert und dokumentiert werden kann. Das zugrunde liegende Kompetenz-Raster bewertet Kenntnisse und Erfahrungen in den Segmenten organisatorische Fähigkeiten, technisches Wissen und Analysekompetenz. Energieauditoren, die bei DEnBAG gelistet sind und das Siegel führen dürfen, erfüllen den Kompetenz-Standard in unterschiedlichen “Graden” je nach dem Grad ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Segmenten. So kann man deutschlandweit Experten und Generalisten erkennen.
Kontakt
DEnBAG Deutsche Energie-Berater und -Auditoren Gesellschaft MbH
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