Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS – Der neue Standard kommt

Seit mehr als einer Dekade wird über eine Reform der Leasingbilanzierung nach IFRS (“neuer IAS 17”) diskutiert. Nach umfangreichen, teilweise emotional geführten Diskussionen wird der finale Standard für das Leasing nach IFRS voraussichtlich im zwe

Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS - Der neue Standard kommt

Die Bilanzierung von Leasingvermögenswerten und Leasingverpflichtungen erfolgt zukünftig unter IFRS, abweichend von IAS 17, nach einem einheitlichen Modell auf Grundlage des sog. “Right-of-Use”-Ansatzes. Der Leasingnehmer bilanziert künftig nach IFRS als Vermögenswert ein Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) und als Verbindlichkeit die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten. In der GuV-Darstellung nach IFRS wird der Einstufung von Leasinggeschäften als Finanzierungsgeschäft mit Erwerb eines Nutzungsrechtes Rechnung getragen. Die Aufwandsverteilung erfolgt insgesamt degressiv (“frontloading”): Das Nutzungsrecht wird linear abgeschrieben und die Verbindlichkeit nach der Zinseszins-Methode vermindert. Dies entspricht im Prinzip dem Vorgehen der bisherigen Bilanzierung von Finance Leases nach IAS 17 beim Leasingnehmer.
Unternehmen, die bisher auf Operating Leases i.S.d. IAS 17 setzen, steht bei der Umstellung auf die neue IFRS-Leasingbilanzierung damit eine Bilanzverlängerung durch einen Anstieg der Gesamtaktiva und der Verbindlichkeiten bevor. Dadurch werden kapitalbasierte Kennzahlen belastet: die Eigenkapitalquote und die Eigenkapitalrentabilität sinken, genauso wie die Kapitalumschlagshäufigkeit. Gleichzeitig steigt der Verschuldungsgrad. Diese Veränderungen können, ohne dass ein tatsächlicher Substanzverlust vorliegt, bspw. Covenants in Kreditverträgen gefährden, die oft auf diesen kapitalbasierten Kennzahlen beruhen.
In der GuV dagegen gibt es durch die Umstellung auf die neue Leasingbilanzierung tendenziell positive Effekte: Während die Operating Lease-Zahlungen den EBITDA voll belasten, wird dieser unter den neuen Regelungen zum Leasing nach IFRS (https://www.fas.ag/kompetenzen/finance-consulting.html) gar nicht berührt und verbessert sich im Vergleich zur Bilanzierung nach IAS 17 somit signifikant. Auch der EBIT profitiert von den Änderungen, da er nur durch die Abschreibung des Nutzungsrechts, nicht aber durch den Zinsanteil vermindert wird. Der für Finanzierungsleasingverhältnisse typische “Frontloading”-Effekt nach der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS gegenüber der linearen Aufwandserfassung von Operating-Leasing nach IAS 17 dürfte sich dagegen aufgrund der Vielzahl von Leasingverträgen in einem Portfolio grundsätzlich nicht sonderlich negativ auswirken.
Die endgültige Veröffentlichung des neuen Leasing Standards nach IFRS und der Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens (wahrscheinlich 01.01.2018) stehen zwar noch aus, aber die Zeit ist bereits gekommen, um sich mit den Auswirkungen der Umstellung auf die neue IFRS-Leasingbilanzierung auf das eigene Unternehmen auseinanderzusetzen.
Die www.fas.ag als führende Beratung in kapitalmarktorientierter Rechnungslegung nach IAS/IFRS und US GAAP berät Unternehmen beim Übergang auf den neuen Bilanzierungsstandard IFRS 9.

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