*** Urteil in Sammlung wichtiger Grundsatzurteile aufgenommen
*** Besondere Reinheit und umweltfreundliche Herstellung sind DIE Bio-Kriterien
*** Richtlinienzertifizierung durch Verband als Voraussetzung
*** BGH stärkt Rolle der Bio-Anbauverbände
Neumarkt, 28. Februar 2013 – Der Bundesgerichtshof hat jetzt die schriftliche Begründung zu seinem Urteil vom 13.09.2012 veröffentlicht, unter welchen Bedingungen die Qualitäts-Bezeichnung ‘Bio-Mineralwasser’ zulässig ist:
Bio-Mineralwasser muss laut dem BGH-Urteil drei Kriterien erfüllen:
1. Bio-Mineralwasser muss weitestgehend frei von Rückständen und Schadstoffen sein und damit deutlich reiner als herkömmliches Mineralwasser.
2. Bio-Mineralwasser muss umweltfreundlich hergestellt und abgefüllt werden – für herkömmliches Mineralwasser gibt es keine Vorschriften.
3. Die Zertifizierung muss durch einen Verband nach sinnvollen und angemessenen Kriterien erfolgen.
Die Urteilsbegründung basiert auf dem Bio-Verständnis von Verbrauchern und unterstreicht damit wesentliche Argumente der Biomineralwasser-Richtlinien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V.. Das Gericht sieht signifikante Unterschiede zwischen Bio-Mineralwasser und herkömmlichem Mineralwasser; das mit der Bezeichnung verbundene Zertifizierungssystem und der umfangreiche Kriterienkatalog garantieren den Verbrauchern diese Besonderheiten.
Der BGH hat das Urteil in seine Sammlung wichtiger Grundsatzurteile aufgenommen. Die umfangreiche Argumentation macht einen erneuten Angriff auf die Bezeichnung Bio-Mineralwasser auch mit einer anderen Begründung unmöglich.
Die Auflage der Vorinstanz, das verwendete Bio-Mineralwasser-Siegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012. Das ‘BioKristall’ der Neumarkter Lammsbräu ist damit das erste rechtmäßig zertifizierte Bio-Mineralwasser Deutschlands.
Susanne Horn, Generalbevollmächtigte der Neumarkter Lammsbräu:
– Zur Urteilsbegründung: “Was Bio-Branchen-Kenner schon lange wussten, bestätigt jetzt der BGH: Verbraucher verbinden mit ‘Bio’ nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch eine umweltfreundliche Gewinnung – Bio-Siegel müssen dies gewährleisten können. Dass der BGH das Konzept der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. im Bereich Mineralwasser hierfür zum Standard erklärt, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der präzise definierten Richtlinien noch einmal und minimiert das Risiko von ‘Bio-Mineralwasser-Light’-Nachahmern.”
– Zur Bedeutung für Verbraucher: “Rückstände sind inzwischen allgegenwärtig. Verlässliche Verbands-Zertifizierungen wie das Bio-Mineralwasser-Siegel helfen Verbrauchern, mündige Einkaufsentscheidungen zu treffen.”
– Zur Bedeutung für die Bio-Branche: “Ehrliche Bio-Konzepte in der Tradition der Bio-Anbauverbände haben Zukunft, und zwar auch außerhalb der EG-Bio-Verordnung.”
– Zur Bedeutung für die Mineralbrunnen-Branche: “Der Schutz unserer wichtigsten Ressource, dem Wasser, verlangt das Engagement aller. Wir freuen uns daher auf Mitstreiter, die ihre sehr gute Bio-Qualität künftig ebenfalls gegenüber den Verbrauchern dokumentieren und sich auch öffentlich für das wichtigste Lebens-Mittel einsetzen.”
– Zur Bedeutung für ‘BioKristall’: “Die gewonnene Rechtssicherheit erleichtert uns den Vertrieb; jetzt gibt es im Handel keine Argumente mehr, das erste Bio-Mineralwasser Deutschlands, unser ‘BioKristall’, nicht zu listen.”
Zur Chronologie der juristischen Auseinandersetzung:
– Oktober 2009: Neumarkter Lammsbräu bringt unter dem Namen ‘BioKristall’ das erste deutsche Bio-Mineralwasser auf den Markt.
– März 2010: Die private Interessensgemeinschaft “Wettbewerbszentrale”, hinter der der Verband Deutscher Mineralbrunnen steht, reicht eine Unterlassungsklage beim Landgericht Nürnberg ein, um die Qualitäts-Auszeichnung ‘Bio-Mineralwasser’ verbieten zu lassen.
– 19. Januar 2011: Das Landgericht Nürnberg gibt in erster Instanz der Klage statt (AZ 3 O 819/10).
– März 2011: Lammsbräu geht gegen das Urteil in Revision.
– 15. November 2011: Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth gibt der Neumarkter Lammsbräu Recht und weist die ursprüngliche Klage der Wettbewerbszentrale weitestgehend ab (AZ 3 U 354/11).
– Dezember 2011: Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Urteil in Revision.
– 13. September 2012: Der Bundesgerichtshof weist den Revisionsantrag als ungerechtfertigt ab (AZ I ZR 230/11).
Zu Vorgeschichte und Hintergrund:
Zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
– Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen große Preisunterschiede und zum Teil große Unterschiede in der Wasser- und Produktqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren u.a. daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Diese Stoffe müssen jedoch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.
– Immer mehr Endkonsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählen dazu beispielsweise auch Maßnahmen zur Verringerung der Klimagasbelastung.
Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bio-Qualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Bio-Mineralwasser muss für die ganze Familie sicher sein. Es muss strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich in unbegrenzter Menge getrunken werden kann. Dabei stehen drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund:
– Zusammensetzung des Wassers (Produktsicherheit, Schadstoffminimierung),
– ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle und ihrer Umgebung,
– ressourcenschonende Herstellung und Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Verringerung Klimagasausstoß, etc.
Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. hat schon 2009 in diesen drei Bereichen rund 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Bio-Mineralwasser erfüllen muss. Die Kriterien sind strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Quellwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch ein unabhängiges Zertifizierungsinstitut bildet dabei die Grundlage für das Siegel “Bio-Mineralwasser”.
Über die Neumarkter Lammsbräu:
Neumarkter Lammsbräu – das ist der Inbegriff für feine ökologische Biere und Bio-Erfrischungsgetränke. Schon vor 30 Jahren stellte Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber der Traditionsbrauerei, die Weichen für ein durchgängiges nachhaltiges Unternehmenskonzept, das seinesgleichen sucht. Die Neumarkter Lammsbräu ist die erste Brauerei, die ihr gesamtes Sortiment auf 100% Bio umgestellt hat. Die Rohstoffe stammen aus kontrolliert ökologischem Anbau aus der Region. Rund um Neumarkt in der Oberpfalz werden dadurch 4.000 ha ökologisch bewirtschaftet. Für die Genießer eines Lammsbräu-Getränkes bedeutet das: Voller Geschmack, reinster Genuss und die Gewissheit, mit jedem Schluck einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Bei der weltweit führenden Bio-Brauerei produzieren 104 Mitarbeiter rund 70.000 hl Bier pro Jahr, sowie rund 75.000 hl alkoholfreie Getränke (Bio-Mineralwasser und eine breite Palette von Öko-Fruchtsaftgetränken). Mit aktuell 19 verschiedenen Sorten bietet die Lammsbräu allen Biobierfreunden das breiteste Sortiment des Marktes an, darunter auch Innovationen wie das Alkoholfreie Weizenbier, dessen gesundheitsfördernde Eigenschaften wissenschaftlich bestätig sind, und glutenfreie Spezialitäten.
Die Neumarkter Lammsbräu wurde erstmals 1628 urkundlich erwähnt und befindet sich seit rund 200 Jahren im Besitz der Familie Ehrnsperger.
Mehr über die Bio-Bier-Pioniere erfahren Sie unter www.lammsbraeu.de.
Kontakt
Neumarkter Lammsbräu Gebrüder Ehrnsperger e.K
Kathrin Moosburger (Marketing)
Amberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
09181 404-0
k.moosburger@lammsbraeu.de
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