[Mainaschaff], 13. August 2025. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland wirksam.
Es verpflichtet erstmals breite Teile der Privatwirtschaft, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter Websites, Apps und Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Für viele Firmen endet damit die Zeit des Aufschiebens: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht.
Status quo im Netz: viel Wille, wenig Konformität
Die jährliche WebAIM-Analyse von einer Million Startseiten zeigt 2025 zwar kleine Fortschritte, aber ein großes Defizit: 94,8 % der untersuchten Homepages weisen weiterhin WCAG-Fehler auf; im Schnitt werden 51 Fehler pro Seite erkannt. Am häufigsten sind zu geringe Kontraste (79,1 %), fehlende Alternativtexte (55,5 %) und nicht beschriftete Formulareingaben (48,2 %) – genau die Hürden, die Nutzer mit Seh- oder Motorikeinschränkungen ausbremsen.
Was das BFSG konkret verlangt
Das BFSG zieht die Linie dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher digitale Angebote nutzen: Online-Banking, Buchungs- und Ticketportale, Messenger-Dienste, Online-Shops und weitere Services müssen barrierefrei gestaltet sein. Für die Nachweisführung verweist der Gesetzgeber auf die BFSG-Verordnung (BFSGV) und die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf den WCAG-Kriterien (AA-Niveau) basiert. Wer diese Norm erfüllt, kann seine Konformität belastbar belegen.
Ausnahmen – aber nur eng begrenzt
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Mitarbeitende und <= 2 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme), sind von den BFSG-Pflichten für Services ausgenommen. Für Produkte gilt diese Erleichterung nicht; zudem greift die Ausnahme nicht, wenn sich ein Angebot faktisch an Verbraucher richtet. Reine B2B-Services fallen nicht in den Anwendungsbereich. Unternehmen sollten Ausnahmen stets sauber dokumentieren.
Sanktionen bei Verstößen
Wer die Anforderungen missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro – je nach Verstoß auch Untersagungen oder weitere Maßnahmen der Marktüberwachung. Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes sollte jedes verbraucherorientierte Digitalangebot ein Accessibility-Konzept haben.
“Von der Pflicht zur Chance” – warum sich Barrierefreiheit im Web rechnet
Barrierefreiheit senkt Absprungraten, erhöht Conversion und Reputation – und erschließt eine wachsende Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie alle, die auf gut bedienbare Interfaces angewiesen sind. “Barrierefreiheit ist der schnellste Weg zu besserer Usability – für alle. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken und gewinnt Marktanteile”, sagt Stefan Straßburg, COO von https://aktion-barrierefrei.org/.
Typische Schwachstellen und schnelle Lösungen
Kontraste & Lesbarkeit: Mindestkontraste nach WCAG umsetzen; Schriftgrößen und Zeilenabstände prüfen; Fokus sichtbar machen. (Viele Verstöße sind hier verortet.)
Alternativtexte & Semantik: Sinnvolle Alt-Texte für Bilder, korrekte Überschriftenhierarchie, Landmark-Regionen und sprechende Linktexte.
Formulare & Interaktion: Eindeutige Labels, klare Fehlermeldungen, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Captcha-Alternativen.
Nachweis & Standard: Audit gegen EN 301 549/WCAG, Maßnahmenplan, Regression-Tests vor Livegang; Dokumentation für die Marktüberwachung.
Roadmap für die nächsten 30 Tage
48-Stunden-Audit: Automatisierte und manuelle Prüfungen der wichtigsten Seiten, Templates und Prozesse (Suche, Produkt, Checkout, Login). Ergebnis: Prioritätenliste A/B/C.
Quick-Fix-Sprint (2 Wochen): Kontraste, Fokus-Stile, Alt-Texte, Labels, semantische Struktur, Tastatur-Flows.
PDF-Pipeline: Exposés, AGB, Formulare in PDF/UA-fähige Vorlagen überführen; finale Prüfung vor Veröffentlichung.
Barrierefrei by Design: Komponentenbibliothek (Buttons, Formulare, Modale) auf WCAG-AA härten und als Teamstandard etablieren.
Monitoring: CI-Checks, regelmäßige Re-Audits und Schulung des Content-Teams.
Über Aktion-Barrierefrei.org
Aktion-Barrierefrei.org unterstützt Unternehmen seit Jahren bei der Einführung digitaler Barrierefreiheit – von Express-Audits über Umsetzung nach EN 301 549/WCAG bis zur rechtssicheren Dokumentation. Mehr Informationen: aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen.
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_Hinweis für Redaktionen:_
Rechtslage: BFSG in Kraft; Verbraucher-Websites und Apps müssen barrierefrei sein. Ausnahmen nur für Kleinstunternehmen bei Services. Bußgelder bis 100.000 EUR möglich.
Faktenlage Web: 94,8 % der Homepages mit erkannten WCAG-Fehlern; häufigste Probleme: Kontrast, Alt-Texte, Labels.
Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen zusätzlich eine 16:10-Pressegrafik (JPG/PNG, <= 3 MB) mit Kernaussagen und Datum – bereit für openPR.
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