“Bezeichnung und Einstufung von Abfällen – Abfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum Gefahrstoffrecht“ lautet der Titel des Seminars, welches am 24. Februar 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220224.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://iwu-ev.de/ics/A220224.ics
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Einführung in das GHS-/CLP-System
– Risikomerkmale und Sicherheitsbestimmungen
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Gefahrstoffrecht mit Bezug zum Abfallrecht
– Die Abfallverzeichnisverordnung
– HP-Kriterien
– Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte gemäß TRGS-Vorgaben
12.00 Uhr Mittagspause
12.45 Uhr Die POP-Verordnung
– Beispiele für POP-haltige Abfälle
– Getrennthaltung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle
13.30 Uhr HBCD-Abfälle als Beispiel für POP-haltige Abfälle und Anwendung der neuen POP-Verordnung
14.15 Uhr Kaffeepause
14.15 Uhr Übungen zur Einstufung und Kennzeichnung nach Abfall- und Gefahrstoffrecht
– Fragen und Diskussion
15.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
15.15 Uhr Ende der Veranstaltung