Bezeichnung und Einstufung von Abfällen – Abfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum Gefahrstoffrecht

Bezeichnung und Einstufung von Abfällen – Abfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum Gefahrstoffrecht

“Bezeichnung und Einstufung von Abfällen – Abfallverzeichnis-Verordnung in Bezug zum Gefahrstoffrecht“ lautet der Titel des Seminars, welches am 31. August 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.

Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.

Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220831.pdf

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