BetterLife Pharma informiert über die geplante Übernahme von Altum, die behördlichen Richtlinien und den neuen klinischen Entwicklungsplan

VANCOUVER, 27. Juli 2020 – BetterLife Pharma Inc. (BetterLife oder das Unternehmen) (CSE: BETR / OTCQB: BETRF / FWB: NPAT) freut sich, über die aktuelle Situation in Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Altum Pharmaceuticals Inc. (Altum) und über seine bevorstehenden klinischen Programme zu berichten. Eine außerordentliche Versammlung der Aktionäre von Altum, von denen mehr als 72 % eine Lockup-Vereinbarung unterzeichnet haben, ist für 29. Juli 2020 anberaumt. Bei dieser Versammlung soll die Fusion mit BetterLife genehmigt werden. Die Ergebnisse der Abstimmung werden kurz danach bekannt gegeben.

Altum berichtet, dass die Unternehmensführung im Mai 2020 bei der US-Arzneimittelzulassungsbehörde FDA ein Vorgespräch im Hinblick auf die Zulassung eines Prüfpräparats beantragt hat. Altum hat die Absicht, die geplante Entwicklung des Wirkstoffs AP-003 (Interferon alpha-2b zur Inhalation) in der Behandlung der COVID-19-Erkrankung zu erörtern. Im Rahmen einer breit angelegten Interaktion zu den nicht-klinischen und klinischen Aspekten sowie den Aspekten der Chemie, Herstellung und Qualitätskontrolle (CMC) hat die FDA eine Stellungnahme abgegeben und sowohl klare als auch umsetzbare Richtlinien erlassen, die nach dem Abschluss einer weiteren nicht-klinischen Studie eine erfolgreiche Antragstellung zur Bewilligung eines Prüfpräparats (IND) ermöglichen könnten.

Wir sind sehr dankbar für die Rückmeldung der FDA, die uns hier Richtlinien zu den nicht-klinischen und klinischen Aspekten sowie den Aspekten der Chemie, Herstellung und Qualitätskontrolle im Hinblick auf die von Altum geplante Einleitung eines Entwicklungsprogramms für den Wirkstoff AP-003 in der Behandlung von COVID-19 an die Hand gegeben hat, meint Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer von BetterLife und Altum. Die FDA hat uns in dieser Phase, in der wir uns dem Antrag auf ein IND-Verfahren nähern, außerdem zu weiteren Gesprächen ermutigt.

Dr. Doroudian fügt hinzu: In diesen Richtlinien der FDA werden ganz klar die einzelnen Schritte erläutert, die erforderlich sind, um den Wirkstoff AP-003 bis ins klinische Stadium für die Behandlung von COVID-19 zu bringen, wo wir uns von seinem Einsatz sehr viel versprechen. Unsere Teams, die für die betrieblichen Abläufe, das Behördenverfahren sowie die klinische Angelegenheiten zuständig sind, setzten derzeit entsprechende Maßnahmen, um den Weg für die Einleitung von klinischen Studien in den nächsten 2 bis 3 Monaten zu ebnen.

Dr. Doroudian teilte abschließend mit, dass das Unternehmen weitere Einzelheiten zur Rückmeldung der FDA und zu seinen geplanten Humanstudien unmittelbar im Anschluss an die Abstimmung am 29. Juli 2020 veröffentlichen wird.

Vorsorglicher Hinweis

Das Unternehmen behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass Altums AP-003 oder ein anderes Produkt derzeit in der Lage ist, das COVID-19 (oder SARS-2-Coronavirus) zu eliminieren, zu heilen oder einzudämmen. Darüber hinaus werden die Sicherheit und Wirksamkeit von Altums AP-003 derzeit untersucht, und die Marktzulassung ist noch nicht erteilt worden.

Über BetterLife Pharma Inc.

BetterLife Pharma Inc. ist ein wissenschaftlich orientiertes, innovatives Unternehmen, das auf Medical Wellness spezialisiert ist und seinen Kunden hochwertige Produkte zur Prävention und Selbstbehandlung anbietet. For further information please visit blifetherapeutics.com.

Ansprechpartner:

Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer
E-Mail: Ahmad.Doroudian@blifepharma.com
Tel: 604-221-0595

Dost Mustaq, BDA International Investor Relations Contact
E-Mail: ir@blifepharma.com
Tel: 646-679-4321

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Abgesehen von historischen Fakten handelt es sich bei den in dieser Meldung enthaltenen Informationen um zukunftsgerichtete Aussagen. Die daraus resultierenden Risiken und Ungewissheiten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Annahmen und Vermutungen des Managements bzw. auf Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ergebnisse können unter Umständen wesentlich von jenen Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Grund dafür können bestimmte Faktoren sein, wie zum Beispiel das Unvermögen, die Transaktion mit Altum abzuschließen oder den Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung mit Altum nachzukommen; das Unvermögen von Altum, eine Versammlung seiner Aktionäre abzuhalten; das Unvermögen der Aktionäre von Altum, die ihnen vorgelegten Angelegenheiten zu genehmigen; das Unvermögen von Altum, die klinischen Studien überhaupt oder erfolgreich durchzuführen; das Unvermögen von Altum, Patentschutz für AP-003 zu erlangen und/oder durchzusetzen; die Unfähigkeit von Altum, von von Dritten die Exklusivrechte zu erwerben; das Unvermögen des Unternehmens, die für die Durchführung der hier dargelegten Pläne erforderliche Finanzierung zu sichern, das Unvermögen des Unternehmens, die Aktienkonsolidierung abzuschließen, das Unvermögen, die von der CSE oder anderen Wertpapieraufsichtsbehörden auferlegten Bedingungen zu erfüllen, das Wettbewerbsumfeld innerhalb der Branche, die Fähigkeit von BetterLife, ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen und auszuweiten, die Höhe der Kosten, die im Zusammenhang mit den betrieblichen Bemühungen von BetterLife anfallen, die wirtschaftlichen Bedingungen in der Branche, Pandemien und die Finanzkraft der zukünftigen Kunden und Lieferanten von BetterLife. Man sollte sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da sie bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten unterscheiden, gehören unter anderem: unsere Fähigkeit, das für Forschung, Produktentwicklung, Betrieb und Marketing erforderliche Kapital zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu erhalten; die allgemeine Wirtschafts-, Geschäfts- und Marktlage; unsere Fähigkeit, klinische Studien erfolgreich und rechtzeitig abzuschließen; Verzögerungen bei der Produktentwicklung und andere Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte; unsere Fähigkeit, Geschäftspartner und Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten; das Risiko unserer mangelnden Fähigkeit, unsere vorgeschlagenen Produkte gewinnbringend zu vermarkten; das Risiko, dass die von uns vorgeschlagenen klinischen Studien nicht rechtzeitig (oder überhaupt nicht) gestartet werden oder im Falle einer Markteinführung positive Ergebnisse liefern oder dass wir keine behördlichen Marktzulassungen für unsere Produkte erhalten; das Ausmaß zukünftiger Verluste; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, Herstellungs-, Entwicklungs- oder Marketingkooperationen einzugehen oder zu organisieren; das Risiko der Verzögerung oder des Ausbleibens notwendiger behördlicher Genehmigungen und letztlich der Produkteinführung; die Abhängigkeit von Dritten für die erfolgreiche Kommerzialisierung unserer Produkte; das Unvermögen, Produkte und Rohstoffe in ausreichender Menge oder zu Standards zu erhalten, die für die Gesundheitsbehörden akzeptabel sind, um klinische Studien zu beginnen und abzuschließen oder die kommerzielle Nachfrage zu befriedigen; das Risiko der Kündigung oder Umwandlung unserer Lizenz mit Altum oder unsere Unvermögen, unsere Rechte unter unserer Lizenz mit Altum durchzusetzen; unsere Fähigkeit, Patentschutz zu erlangen und unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen; Kommerzialisierungsbeschränkungen, die durch geistige Eigentumsrechte auferlegt werden, die im Besitz oder unter der Kontrolle von Dritten sind; Ungewissheit in Bezug auf Haftungsrechte an geistigem Eigentum und gegen uns geltend gemachte Haftungsansprüche; die Auswirkungen von Konkurrenzprodukten und Preisgestaltung; und die künftige Höhe der staatlichen Finanzierung; zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb unserer Kontrolle liegen.

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