Kind im Studium: Unterhaltsverpflichtungen richten sich nicht nach Regelstudienzeiten
Seit 1999 beraten Kohl und Walter Rechtsanwälte ihre Mandanten in Aschaffenburg in diversen Rechtsgebieten: unter anderem im Arbeits- und Sozialrecht, Erbrecht und Familienrecht. Zu letzterem fiel am 24. April 2015 am OLG Koblenz zum Thema Unterhaltsverpflichtungen bei Kindern im Studium folgender Beschluss:
Ausgangslage
Eltern müssen für ihre Kinder Unterhalt leisten. Diese Pflicht besteht unter normalen Umständen solange, bis die Kinder eine Ausbildung erfolgreich absolviert bzw. abgeschlossen haben. Was “unter normalen Umständen” zu verstehen ist, ist jedoch nicht abschließend geklärt und wird regelmäßig diskutiert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Kinder im Studium befinden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Ein universitäres Studium ist im Vergleich zu einem normalen Ausbildungsberuf zeitlich anders und weniger klar strukturiert. Zudem braucht jeder Student für das gleiche Fach unterschiedlich lange. Jedes Studium hat zwar eine Regelstudienzeit, diese ist aber nicht maßgeblich bei der Frage nach der Länge des Studiums und wie lange Unterhalt zu leisten ist. Es müssen stets die Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Sachverhalt und Beschluss des OLG Koblenz v. 24.04.2015 – 11 WF 317/15
Eine Studentin begann im Wintersemester 2008/2009 ihr Studium in Französisch und Italienisch mit dem Ziel, Lehrerin zu werden. Die Regelstudiendauer betrug fünf Jahre, also zehn Semester. Im Wintersemester 2011/2012 begann die Studentin zusätzlich Latein zu studieren, um ihre beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Bei Beginn des Lateinstudiums am 13. September stellte der Vater die Unterhaltszahlungen ein. Das OLG Koblenz sprach dem Vater jedoch die Berechtigung ab, er habe bis zum Wintersemester 2015/2016 weiter Unterhalt zu zahlen.
Fachkundiger Rat durch Rechtsanwälte in Aschaffenburg
Die Frage, bis wann Kindesunterhalt zu zahlen ist, muss von Fall zu Fall individuell beurteilt werden. Es gibt verschiedene Rechtsprechungen zu den unterschiedlichen Konstellationen, die eine fachkundige Beratung erfordern. Die Rechtsanwälte Christian Kohl und Christof Walter stehen Mandanten in Aschaffenburg unterstützend zur Seite. Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website der Kanzlei.
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Interessenten bei der Kohl & Walter Rechtsanwälte GbR, 63739 Aschaffenburg, Telefon: +49 06021 / 929110, http://www.kohl-walter.de/
Die Kanzlei Kohl und Walter wurde 1999 gegründet. Die Rechtsanwälte in Aschaffenburg beraten ihre Mandanten in diversen Rechtsgebieten und praktizieren eine thematische Trennung. Rechtsanwalt Christian Kohl berät die Mandanten in den Gebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Walter hat sich auf Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Zivilrecht spezialisiert.
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