Zusammen mit den Referenten erarbeiten die Teilnehmer praxisbezogen die Themen, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich im jeweiligen Unternehmen erforderlich sind.
Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten mit Rechten und Pflichten werden beleuchtet.
Ebenso das Verhältnis zu angrenzende Rechtsgebiete (Immissionsschutz, Wasser-, Bodenschutz-, Gefahrstoffrecht).
Durch die praxisgerechte Wissensvermittlung der Inhalte werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, das Erlernte unmittelbar in ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
Programm
1. Tag
09.30 Uhr Rechtssystematik im Abfallrecht (Verordnung, Richtlinien, Bundesrecht, Landesrecht, Satzungen usw.)
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft
11.15 Uhr Angrenzende Rechtsgebiete (Immissionsschutz, Wasser-, Bodenschutz-, Gefahrstoffrecht)
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Betrieblicher Umweltschutz
14.00 Uhr Aufgaben, Pflichten eines Abfallbeauftragten
Stellung gemäß dem Rechtssystem, Unterschiede zu anderen Umweltbeauftragten
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Arbeitsrecht für Abfallbeauftragte
15.45 Uhr Verhaltensempfehlungen für Abfallbeauftragte
16.45 Uhr mündliche Prüfung der Lernerfolge und Seminartagende
2. Tag
09.30 Uhr Neuerungen im Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
10.15 Uhr Kaffeepause
10.30 Uhr Aktuelle abfallrelevante Rechtsentwicklungen
11.30 Uhr Aktuelle abfallrelevante Rechtsentwicklungen
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Aktuelle abfallrelevante Rechtsentwicklungen
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Aktuelle abfallrelevante Rechtsentwicklungen
16.30 Uhr Abschlussbesprechung, mündliche Prüfung der Lernerfolge und Ende des Seminars