Immobilienmakler sprechen über Konsequenzen
Schon im Frühjahr 2014 wurden die Themen Bestellerprinzip und Mietpreisbremse, auch unter Immobilienmaklern, heftig diskutiert. Nun hat sich die große Koalition auf die Gesetzesänderung geeinigt und möchte sie 2015 in die Tat umsetzen. Welche Konsequenzen werden sich daraus ergeben, sowohl für Immobilien Makler, als auch für die Immobilienbranche im allgemeinen?
Die Süddeutschen Zeitung vom 1.10.2014 titelt: “Makler zittern vor der Mietpreisbremse”. In allen Medien wird in diesen Tagen über das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse berichtet. Die daraus resultierende Verwirrung scheint in manchen Berichten dazu zu führen, dass die Journalisten gar nicht kapieren, dass es das Bestellerprinzip ist, welches die Makler im Allgemeinen bekümmert und nicht die sogenannte Mietpreisbremse. “Die Politik hat sich hier mal wieder keine Gedanken gemacht, was die Konsequenzen aus dieser gravierenden Einmischung in den Immobilienmarkt sein werden” so die Münchner Immobilienmaklerin, Angelika Bartsch. ” Die Mieter werden mit massiven Mieterhöhungswellen konfrontiert werden. Jeder Vermieter wird versuchen, das Maximum aus seiner Wohnung bei der Vermietung herauszuholen.”
Was das Bestellerprinzip betrifft, macht sich die Geschäftsführerin des Immobilienunternehmens Bartsch & Rozmarin Immobilien, natürlich intensiv Gedanken, ist ihre Spezialisierung als Vermietspezialist doch eines der hauptsächlichen und langjährigen Tätigkeitsfelder der Firma. Sie ist davon überzeugt, dass Makler für viele Immobilienbesitzer wichtig sind und dass sie auf die Vor-Ort-Tätigkeit eines Maklers auch in Zukunft angewiesen sein werden, sei es in der Vermietung (http://www.vermietspezialist.de/) oder im Verkauf von Immobilien (http://www.bartsch-rozmarin.de/) . “Wie viel der Vermieter bereit ist zu bezahlen, wird sich am Markt einspielen”, vermutet die Maklerin. Das Unternehmen bietet neben Verkauf und Vermietung auch die Sonderverwaltung an, die in Zukunft vermutlich mehr nachgefragt werden wird. Jede Dienstleistung hat natürlich einen Wert und sollte auch entsprechend honoriert werden. Bei einer Wohnungsvermittlung profitieren Vermieter und Mieter. “Eine 50/50 Regelung fände ich prinzipiell fair. Ich hoffe, dass die Gesetzesänderung Raum läßt für eine individuelle Vereinbarung, die dem Mieter und Vermieter gerecht wird”, meint Frau Bartsch.
Wir sind gespannt, welche Wogen dieser massive Eingriff noch schlagen wird. Der IVD plant bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.
Das Immobilienmakler Büro in München, Bartsch und Rozmarin Immobilien, ist spezialisiert auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen Häusern und Gewerbeflächen. Seit 1998 sind wir tätig auf dem Münchner Immobilienmarkt und wir blicken auf erfolgreiche Jahren zurück mit über 5000 zufriedenen Kunden. Wenn auch Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Gründstück in München vermieten oder verkaufen wollen, dann sind Sie bei uns richtig. Durch unsere langjährige Erfahrung finden wir den richtigen Käufer und Preis.
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