Bestellerprinzip tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft

Die vom Bundesrat am 27. März beschlossene Gesetzesänderung zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird die bisherige Provisionsregelung bei Mietverträgen, nach denen der Mieter in vielen Fällen die Vermittlungsgebühr zahlen musste, auf eine neue Grundlage stellen. Ab dem 1. Juni gilt das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige der Vertragsparteien zur Zahlung der Courtage verpflichtet ist, auf dessen Initiative eine Vermittlung zustande kommt.

Zwar wird die Neuregelung noch immer recht kontrovers diskutiert, doch viele Makler in der Region sehen der Entwicklung zuversichtlich entgegen. So berichtet der dem Fachverbund Leverkusener Immobilien Börse angehörenden Makler Jürgen Juber von der Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, dass in der Vermietung unverändert hohe Auftragszahlen generiert werden. “Zwar verstärkt das Bestellerprinzip oft die durch den Vermieter zu übernehmenden Vermarktungskosten, jedoch wünschen sich die Vermieter nach wie vor eine professionelle und sichere Abwicklung bei der Auswahl ihrer neuen Mieter”, sagt Jürgen Juber und ergänzt, dass viele Vermieter im Zeitalter von Mietnomaden eine qualifizierte Prüfung ihrer zukünftigen Mieter mindestens genauso wertschätzen wie die professionelle Vermarktung ihrer Mietobjekte.

Jürgen Juber und sein Team besitzen umfassende Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien und stehen ihren Kunden mit einem breiten Leistungskatalog zur Seite, der von einer fundierten Wertermittlung über die aufmerksamkeitsstarke Bewerbung des Objekts bis zu einer eingehenden Bonitätsprüfung potentieller Interessenten und der Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten reicht.

Weitere Informationen zu Grundstücke in Leverkusen, zu Mietwohnung Leverkusen und zu Immobilienmakler Leverkusen sind unter www.juber-schlinghoff-immo.de erhältlich.

Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
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