Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD soll das Bestattungsrecht in Bremen novelliert werden, um damit das Recht auf eine individuelle Bestattung und einen individuellen Beisetzungsort zu gewährleisten.
Denn im Unterschied zu vielen anderen Ländern wie etwa die Schweiz, die Niederlande oder die USA, besteht in Deutschland für die Erdbestattung oder Urnenbestattung der sogena
Bremen will Bestattungsrecht novellieren und mehr Individualität der Bestattungsformen ermöglichen
Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD soll das Bestattungsrecht in Bremen novelliert werden, um damit das Recht auf eine individuelle Bestattung und einen individuellen Beisetzungsort zu gewährleisten.
Denn im Unterschied zu vielen anderen Ländern wie etwa die Schweiz, die Niederlande oder die USA, besteht in Deutschland für die Erdbestattung oder Urnenbestattung der sogenannte Friedhofszwang. In diesem ist festgelegt, dass eine Beisetzung außerhalb des Friedhofsgeländes nicht statthaft ist. Wer diesen Zwang zuwider handelt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Als einzige Ausnahme ist davon die Seebestattung ausgeschlossen.
Im Wesentlichen basiert der Friedhofszwang auf die Weiterschreibung des Feuerbestattungsgesetzes von 1934, das nach deutschem Recht die Mitnahme der Urne vom Krematorium nicht gestattet. Dadurch ist den Angehörigen nicht möglich, selbstbestimmt über die sterblichen Überreste des Verstorbenen zu verfügen, auch wenn dieser es zu Lebzeiten wünschte.
Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. hält die Trauer um einen Angehörigen für individuell und es muss jedem Trauerenden ermöglicht werden, beim Verlust eines lieben Menschen, seinen eigenen Weg zu finden, die Trauer zu bewältigen. Denn viele Menschen, vor allem die jüngere Generation, empfindet den Friedhofszwang als Bevormundung und Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit und Wünsche.
Das führt sehr oft zum sogenannten “Leichentourismus” ,z.B. über die Schweiz oder die Niederlande, um den Friedhofszwang zu umgehen. Dieses Vorgehensweise, auch wenn sie faktisch geduldet wird, ist nur als unwürdig zu bezeichnen und in der Situation der Trauer für Angehörige eine zusätzliche Belastung.
Der Vorschlag die Urne mit den sterblichen Überresten für eine gewisse Zeit in der eigenen Wohnung aufzubewahren, ist mehr als zu begrüßen. Als Voraussetzung muss eine reservierte und bezahlte Grabstätte vorhanden sein und eine Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegen.
Damit wäre auch eine eventuelle “Entsorgung” aus finanziellen oder persönlichen Gründen ausgeschlossen.
Es bleibt zu wünschen, dass die Bürgerschaft(Landtag) des Landes Bremen diesem Antrag folgt und damit den Weg für eine zeitgemäße Trauerkultur ebnet.
Verband unabhängiger Bestatter
Kai Lociks
1.Vorsitzender
Der Berufsverband für selbstständige und angestellte Bestatter in Deutschland
Basisdemokratisch – kritisch – von Bestattern für Bestatter
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Kai Lociks
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