Best-Ager-Darlehen vorzeitig rückzahlbar

Best-Ager-Darlehen vorzeitig rückzahlbar

Darlehen ab 60 kann vorzeitig beendet werden / So ist die Kündigung ohne Entschädigung möglich / Clevere Alternative zum Teilverkauf

BildDie neue Best-Ager-Finanzierung ist ein Hypothekendarlehen speziell für Kunden ab 60 Jahre. Das Darlehen braucht zu Lebzeiten nicht zurück gezahlt werden. Die selbst bewohnte Immobilie kann dabei mit bis zu vierzig Prozent ihres Wertes beliehen werden. Im Falle eines Immobilienwertes von 400.000 EUR kann das Best-Ager-Darlehen beispielsweise bis zu 160.000 EUR betragen.

Jens Schmidt (53) ist Deutschlands Best-Ager-Darlehen Experte Nummer 1. Er kennt sich mit dem besonderen Darlehensangebot aus wie kaum ein Zweiter. Allein im vergangenen Jahr (das Darlehen befand sich noch in der Testphase vor Markteinführung) hat Schmidt eine dreistellige Anzahl an Best-Ager-Finanzierungen erfolgreich vermittelt. Begeisterte Kundenbewertungen sammelt Schmidt auf Google und anderen Bewertungsportalen.

Für das Best-Ager-Darlehen haben Antragsteller in der Regel nur einen Versuch. Die strengen Annahmekriterien erfordern fachliches Know-How und Erfahrung. Ein einmal abgelehnter Antrag kann nicht unverändert an anderer Stelle erneut vorgelegt werden. Das Kreditangebot kommt aus dem Allianz Konzern. Schmidt ist deutschlandweit Ansprechpartner für die Best-Ager-Finanzierung.

Dank einer langfristige Zinsfestschreibung sind Darlehensnehmer vor Zinsänderungen am Kapitalmarkt geschützt. Schmidt bietet 25 Jahre Zinssicherheit beim Best-Ager-Darlehen an, die Festschreibung auf 30 Jahre (empfohlen bei Darlehensnehmern, die erst kürzlich 60 Jahre alt geworden sind) kostet nur minimal mehr. Diese lange Festschreibung kann später auch von den Erben weiter genutzt werden, sollte der Darlehensnehmer vorzeitig versterben.

Die meisten Anbieter von Teilverkauf-Modellen legen sich oft nur 10 Jahre fest. Dann muss der Kunde zu den dann gültigen Konditionen verlängern oder zurück zahlen – hier hat die Best-Ager-Finanzierung die Name vorn.

Bei Verheirateten kann das Best-Ager-Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück gezahlt werden, wenn ein Darlehensnehmer verstirbt. Bei Tod des letzten (oder einzigen) Darlehensnehmers sind die Erben berechtigt, das Darlehen entschädigungsfrei zurück zu zahlen. In beiden Fällen ist aber auch eine Fortführung des laufenden Vertrages zu gleichen Konditionen möglich.

Da die Best-Ager-Finanzierung ein reguläres Hypothekendarlehen ist, wird sie erstrangig im Grundbuch der selbst bewohnten Immobilie besichert. Nur auf solche Objekt kann das Darlehen gewährt werden. Die Best-Ager-Finanzierung richtet sich an Darlehensnehmer, die in einer selbst bewohnten und lastenfreien Immobilie wohnen. In Ausnahmefällen kann die Immobilie gering vorbelastet sein. Vorhandene Darlehen werden dann abgelöst.

Der Darlehensnehmer kann das Darlehen einseitig zehn Jahre nach Vollauszahlung entschädigungsfrei jederzeit kündigen. Dies ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, da es sich hier um ein Hypothekendarlehen handelt (BGB § 489). Hier ist lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten. Eine Entschädigung der Vorfälligkeit fällt in diesem Fall ausdrücklich nicht an.

Sollte der Darlehensnehmer die Immobilie aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel wegen lang anhaltender Krankheit oder aufgrund einer Einstufung als Pflegefall durch Feststellung eines Pflegegrades – innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens verkaufen müssen, wäre normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Diese lässt sich für einen Zinsaufschlag von 0,03% für die gesamte Darlehenslaufzeit verhindern. Der Darlehensnehmer kann jetzt aus den genannten Gründen jederzeit entschädigungsfrei verkaufen (hier gelten detaillierte Bedingungen und Voraussetzungen).

Gerade für ältere Darlehensnehmer ist dieser Vorteil nicht zu vernachlässigen. Denn was heute noch körperlich zu bewerkstelligen ist, kann morgen aus gesundheitlichen Gründen versagt sein.

Die fairen Vertragsbedingungen der Best-Ager-Finanzierung werden auch von Verbraucherzentralen und Pressemagazinen gelobt.

Außer der monatlichen Zinsrate wird der Darlehensnehmer beim Best-Ager-Darlehen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Lediglich die Kosten für Notar und Grundbuchamt sind von ihm zu tragen – das ist alles. Eine Vermittlungsprovision oder Durchführungsgebühr fällt nicht an. Gerade diese Aspekte machen das Best-Ager-Darlehen attraktiv gegenüber dem Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie. Mit einer Best-Ager-Finanzierung bleiben Immobilienbesitzer allein Eigentümer.

Jens Schmidt ist Ihr Ansprechpartner für das Best-Ager-Darlehen deutschlandweit:
Tel. 0421-83673100
E-Mail: jens.schmidt@allianz.de

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Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
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Jens Schmidt ist gebundener Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Seine Eintragung ist einzusehen unter www.vermittlerregister.info

Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

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