Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif

Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif

Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif Dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich ist, wissen mittlerweile fast alle Bundesbürger. Trotz der finanziellen Risiken scheuen sich dennoch viele vor den Kosten. Den meisten ist unbekannt, dass mit der Basisrente im Volksmund besser unter Rüruprente bekannt, Versicherte den Fiskus an den Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge beteiligen können. Dabei erhalten Versicherte bei Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice letztere fast zum Nulltarif. Darüber informiert aktuell der Vorsorgeexperte Werner Rofner von der unabhängigen Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen aus Rosenheim.

“Kombinieren Versicherte Berufsunfähigkeitsschutz und Rürup-Rente, können sie die gesamten Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen”, empfiehlt Rofner. Damit das Finanzamt die Gesamtbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen anerkennt, dürfen maximal 49,99 Prozent der Versicherungsbeiträge in den Schutz der Berufsunfähigkeit fließen.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, können 2011 die Versicherungsbeiträge zu 72 Prozent abgesetzt werden. Dieser Satz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die gesamten Beiträge in Höhe von 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Bei ledigen werden jährliche Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Für Verheiratete erhöht sich dieser Betrag auf 40.000 Euro.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Schließt ein 30jähriger Mann (Maschinenbauer/in) eine selbstständige Berufsunfähigkeitsrentenversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bis zum 65sten muss er mit einem Beitrag von ca. 50 Euro bei einer TOP Gesellschaft rechnen.

Entscheidet sich der 30jährige Maschinenbauer für eine Kombination aus Rüruprente und Berufsunfähigkeitsrente reduziert sich die Beitragsbelastung für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Steuerrückerstattung ( bei 35.000 Euro z.v EK) auf monatlich ca. 10 Euro.
“Durch die Steuerrückerstattung reduziert sich einerseits die Beitragsbelastung für den Schutz vor Berufsunfähigkeit erheblich, zusätzlich kann je nach Einkommenshöhe mit sehr geringem Eigenbeitrag für das Alter vorgesorgt werden”, erläutert Werner Rofner von der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen.

Damit hat der Versicherte bis zum Alter von 65 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich abgesichert und erhält mit 65 Jahren eine monatliche Rürup-Rente von rund 260 Euro (Fonds-Police, angenommene jährliche Rendite von sechs Prozent).

Noch ein weiteren Vorteil bietet die Kombi-Versicherung, verrät der Vorsorgeexperte Rofner:
“Im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Rürup-Rente”, die Altersversorgung ist so zum Teil mit abgesichert. In der Auszahlungsphase muss die Basisrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Heute sind das nur 62 % der Rentenzahlung, d.h. bei 12.000 Euro Rente jährlich, werden nur 7.440 Euro mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Besteuerungsanteil nimmt für jeden Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt zu, bis er 2040 bei 100 Prozent angekommen ist. Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigungen verlangt der Gesetzgeber bei Rürup-Verträgen eine monatliche Rentenzahlung. Verbraucher können zwischen einer fondsgebundenen Variante oder einer klassischen festverzinslichen Rüruprente wählen.

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