(Mynewsdesk) Eigentlich üben Schüler noch keinen Beruf aus. Aber einige Versicherer betrachten die Tätigkeit eines Schülers als Beruf und bieten auch Schülern eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung an. Insbesondere Eltern, deren Kinder nach Abschluss dieses Schuljahres einen handwerklichen oder körperlich anstrengenden Beruf erlernen wollen, sollten jetzt diese Chance nutzen. Denn nach Abschluss der Schulzeit, wird eine BU-Versicherung für diese Schulabgänger teurer bis unbezahlbar.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für nahezu alle Arbeitnehmer wichtig. Doch die Hürden für deren Abschluss sind hoch. Haben sich bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesundheitliche Beschwerden eingestellt, wird der Versicherungsschutz häufig nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen angeboten. Im Extremfall kann es auch zur Ablehnung des Antrags kommen. Außerdem haben die BU-Versicherer in den letzten Jahren immer mehr Berufsgruppen (Risikoklassen) eingeführt. Dadurch wurde der Beitrag für Akademiker und Bürofachkräfte immer niedriger – für körperlich Tätige aber umso höher.
Empfehlenswert ist daher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch in jungen, gesunden Jahren abzuschließen – und wer einen körperlich anstrengenden oder handwerklichen Beruf erlernen will, am besten noch als Schüler. Denn auch Schüler erhalten von einigen wenigen Versicherern vollwertigen BU-Schutz und werden dabei wesentlich günstiger eingestuft als beispielsweise Baufacharbeiter, Berufskraftfahrer, Krankenpfleger oder Handwerker. Wer den rechtzeitigen Abschluss als Schüler jedoch verpasst, muss danach für den gleichen Versicherungsschutz 50% bis 100% mehr bezahlen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern für Berufsanfänger meist nicht mehr finanzierbar.
Aus diesem Grund sollten Eltern, deren Kinder demnächst einen solchen Risikoberuf erlernen oder ausüben wollen, schon jetzt für ihr Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Versicherungsbedingungen abschließen. Bei Schülern ist noch wichtig, dass
auch während der Schul- und Ausbildungszeit vollwertiger BU-Schutz besteht und auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird,
weder ein Abbruch der Lehre, noch ein Berufswechsel angezeigt werden muss und
mindestens zu bestimmten Anlässen (z.B. Beginn der Berufstätigkeit, Hochzeit, Geburt eines Kindes usw.) eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung und auch ohne erneute Prüfung des ausgeübten Berufs möglich ist.
So kann man auch mit einer kleinen BU-Rente beginnen und diese später im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erhöhen, ohne dann einen Risikozuschlag oder eine ungünstigere Berufsgruppeneinstufung befürchten zu müssen. Durch den Abschluss dieser kleinen – auf Dauer zweifellos viel zu geringen – BU-Rente hat man sowohl den guten Gesundheitszustand als auch die günstige Berufsgruppeneinstufung für spätere Erhöhungen “eingefroren” und sichert sich bzw. seinem Kind dauerhaft niedrige Beiträge.
Der Online-Vergleich auf dem Info-Portal www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de berücksichtigt die Besonderheiten bei der BU-Absicherung von Schülern und Azubis. Darüber hinaus lassen sich gezielt die Tarife selektieren, bei denen der Versicherer im Rahmen der Nachversicherungsgarantie nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung sondern auch auf eine erneute Prüfung der Berufstätigkeit verzichtet. So kann man leicht prüfen, ob sich ein Versicherungsabschluss noch als Schüler lohnt und welche Tarife hierfür geeignet sind.
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