“Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern” –  Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

“Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern” – Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben und wie sie diese für sich nutzen können

"Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern" -  Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

Arbeitnehmer profitieren von regelmäßigen Fortbildungen.
Quelle: ERGO Group

Lebenslanges Lernen im Beruf wird immer wichtiger. Die Digitalisierung, sich verändernde Berufsbilder und steigende Anforderungen sind nur einige Gründe, warum es für Arbeitnehmer sinnvoll ist, sich regelmäßig weiterzubilden. Welche Ansprüche Arbeitnehmer auf eine berufliche Fortbildung haben und wie sie diese für sich nutzen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung? Und was genau bedeutet das Recht auf Bildungsurlaub?

Berufliche Weiterbildung müssen Arbeitnehmer in erster Linie mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt es dabei nicht. Manche Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern dieses Recht jedoch in einer Betriebsvereinbarung, im individuellen Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Gesetzlich geregelt ist dagegen der sogenannte Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt. Fast alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – räumen Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung ein. Der Bildungsurlaub umfasst meistens fünf bezahlte Tage pro Jahr, zum Teil auch zehn Tage innerhalb von zwei Jahren, jeweils zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Ob der Arbeitgeber dann freiwillig auch die Kosten für die eigentliche Fortbildungsmaßnahme übernimmt oder bezuschusst, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung anordnet oder genehmigt.

Angebote zur Fortbildung gibt es viele: Wirtschaftsenglisch, Auffrischungskurse für Softwareprogramme oder Seminare zur beruflichen Neuorientierung – um nur ein paar zu nennen. Können Arbeitnehmer für alle diese Angebote Bildungsurlaub beantragen?

Für welche Fortbildung Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen können, bestimmt das dafür geltende Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin regelt beispielsweise das Bildungsurlaubsgesetz, für welche Weiterbildung der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, in Nordrhein-Westfalen ist es das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Die anerkannten Maßnahmen sind dabei sehr vielfältig, sie reichen von Sprachkursen über Maßnahmen zur Stressbewältigung, Auffrischungskursen für Datenbanken bis hin zu Kursen zur politischen Bildung. Welche Gesetze zum Bildungsurlaub in welchem Bundesland gelten und welche Kursangebote unterstützt werden, erfahren Arbeitnehmer im Internet unter www.iwwb.de

Wie können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen? Muss der Arbeitgeber ihn genehmigen?

Am besten klärt der Arbeitnehmer mit dem Veranstalter seiner ausgewählten Fortbildung, ob das Angebot nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Anschließend muss er innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist, meist vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn, die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen. Diese Unterlagen erhält der Arbeitnehmer vom Veranstalter. Musteranträge gibt es zum Beispiel bei dem jeweiligen Bildungsträger. Stehen dem keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigt sind, entgegen, muss der Chef in der Regel den Bildungsurlaub gewähren. Für den Fall, dass er berechtigtermaßen ablehnt, ist es jedoch wichtig, dass der Bildungsträger einen kostenfreien Rücktritt von der Anmeldung zulässt. Nach Abschluss der Fortbildung sollte der Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung für das Seminar erhalten.
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Die Expertengespräche des D.A.S. Leistungsservice und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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