Beim Kauf und Verkauf von Immobilien muss man aufpassen

Auch bei einer sicheren Geldanlage wie bei Immobilien gibt es viele Dinge beim Verkauf und auch beim Kauf von Haus und Grundstück zu beachten.

BildEs gibt immer wieder Fallstricke beim Hauskauf, wie auch beim Hausverkauf, auf die man achten muss. Auch wenn im Moment der Immobilienmarkt boomt, weil die Menschen einen Eurokollaps fürchten und ihr Geld nun in Sachwerte anlegen möchten. Kauft man ein Haus und es geht zum Notar, sollte auf jeden Fall schon ein Vertragsentwurf bestehen. Beide Seiten sollten diesen Entwurf durchgehen können. So kann man nämlich vorab Fragen formulieren und beim Notar stellen. Man kann natürlich den Kaufvertrag auch von einem Anwalt überprüfen lassen, so weiß man ob er wasserdicht ist. Die Finanzierung sollte natürlich schon stehen und man sollte die Finanzierungsbestätigung der bank vorliegen haben. Es lohnt sich auf jeden fall die Konditionen für die Baufinanzierung im Vorfeld zu vergleichen. Man erkennt durch den Anwalt auch bestimmte Risiken. Man sollte vor dem Notar auch einen Blick in das Grundbuch werfen, um dort die Grundschulden erkennen zu können. Natürlich sollte man auch beim Notartermin persönlich anwesend sein, denn nur so können überhaupt Fragen besprochen werden. Mögliche Risiken bei dem Hauskauf sind auch die Gewährleistungen. Leider ist es oft so, dass im Vertrag ein Vermerk zu lesen ist, dass das Haus wie gesehen gekauft wird oder aber auch, wie das Objekt steht und liegt. Der Verkäufer muss den Zustand der Immobilie gewähren, so wie er bei der Besichtigung vorlag. Hier muss der Verkäufer aufpassen, dass er alle Mängel bis zum Kauf, die erst nach der Besichtigung auftreten, beseitigen muss und das auf seine Kosten! Verkäufer sollten auf keinen Fall den Schlüssel der Immobilie übergeben, so lange nicht der ganze Kaufpreis entrichtet wurde. Denn ansonsten kann es zu Streit wegen der Renovierungsarbeiten können. Wichtig ist wohl auch zu wissen, dass bei einer vermieteten Immobilie die man kauft, man erst den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen kann, wenn man auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Umschreibung erfolgt nach der Kaufpreiszahlung. Mit der Vormerkung im Grundbuch kann man noch nicht wirklich etwas tun! Ist man im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, dann geht auch die Immobilienversicherung auf den Erwerber über. Quelle: http://vergleich-portal.de—Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.”

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