Bei Totalschaden hat die haftende Versicherung das Recht, höhere Restwertangebote als im Schadensgutachten angegeben, vorzulegen – Verkehrsrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden
Der Geschädigte ist gehalten, der haftenden Versicherung nach Zusendung des Schadengutachtens Gelegenheit zur Vorlage höherer Restwertangebote einzuräumen (OLG Köln, Beschluss v. 16.07.2012 – 13 U 80/12).
Sachverhalt – Verkehrsrecht Dresden
Kläger K wird in einen Verkehrsunfall mit Fremdverschulden verwickelt. Das Schadengutachten kommt zum Totalschaden mit Restwert 3.600,00 EUR.
Am 08.07.2011 verkauft K den Restwert für 3.600,00 EUR.
Am 12.07.2011 wird das Gutachten an die Versicherung V versandt. Am 19.07.2011 übersendet V dem K ein verbindliches Restwertangebot i. H. v. 6.110,00 EUR.
V rechnet den Schaden auf Basis 6.110,00 EUR ab. K klagt auf Zahlung. Das Landgericht weist die Klage ab. K legt Berufung ein, nimmt aber nach Hinweisbeschluss des OLG auf mangelnde Erfolgsaussicht die Berufung zurück.
Rechtsgründe – Verkehrsrecht Dresden
Im Grundsatz erfolgt die Schadensregulierung bei Totalschäden auf Basis des Schadengutachtens. Damit wird dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Folge geleistet.
Allerdings ist der Geschädigte verpflichtet, der haftenden Versicherung die Möglichkeit eines höheren Restwertangebots einzuräumen.
Ein solches Alternativangebot muss dem Geschädigten “ohne Weiteres zugänglich” und “einschränkungslos annahmefähig” sein.
Für die Beschaffung eines höheren Restwertangebots muss der Versicherung zunächst das Schadengutachten vorliegen.
Vorliegend hatte K den Restwert jedoch bereits am 08.07.2011 verkauft während der Versicherung das Gutachten erst am 19.07.2011 übersandt wurde.
Mein Rechtstipp – Verkehrsrecht Dresden
“Bei Unfällen mit wirtschaftlichem Totalschaden ist vor übereilter Veräußerung der Restwerte dringend zu warnen. Man sollte der gegnerischen Versicherung mindestens 1 Woche ab Zugang des Gutachtens Zeit zur Vorlage von Restwertangeboten einräumen.”, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Arbeitsrecht Dresden
Grundsätzliches zu Arbeitsrecht Dresden
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung erfolgreich. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht – Arbeitsrecht Dresden
In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:
– Betriebsänderungen(Massenentlassungen)
– Einzelkündigungen,
– Umsetzungen / Versetzungen
– Abmahnungen und
– Arbeitszeugnisse.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.
Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden. Arbeitsrecht Dresden.
Beratung und Kommunikation über Skype möglich – Arbeitsrecht Dresden
Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Arbeitsrecht Dresden.
Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden
“Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns” so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Arbeitsrecht Dresden.
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Arbeitsrecht Dresden
Mitarbeiter Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Arbeitsrecht Dresden.
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
Arbeitsrecht Dresden.
Ständige Weiterbildung Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank “Juris” mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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info@rechtsanwalt-horrion.de
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