Bei Öltanks sind zwei Barrieren Pflicht

Das Prinzip der doppelten Sicherheit

Bei Öltanks sind zwei Barrieren Pflicht

Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik

sup.- Auf den Brennstoff Heizöl wurden schon manche Nachrufe verfasst, aber bis heute spielt er eine bewährte und unverzichtbare Rolle im deutschen Energiemix für die Wärmeerzeugung. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern, zumal moderne Öl-Brennwertheizungen ihre Zukunftsfähigkeit z. B. im Team mit Solaranlagen oder Biomassekesseln längst unter Beweis gestellt haben. Heizöl kann aber auch zum Umweltrisiko werden, wenn es unbemerkt ins Erdreich oder ins Grundwasser gelangt. Deshalb gilt bei Heizöltanks grundsätzlich die Pflicht zur doppelten Sicherheit: Sollte sich etwa durch Korrosion ein Leck in der Tankwandung bilden, gibt es stets eine zweite Barriere, die austretendes Heizöl stoppt. Diese zweite Sperre ist entweder ein Auffangraum oder eine zweite Tankwandung. Der Raum zwischen den Wandungen kann mit einem Lecküberwachungssystem ausgerüstet werden. Im Fall einer unterirdischen Tanklagerung ist solch eine selbstsichernde Überwachung obligatorisch. Bei einer Sanierung oder bei der Neuinstallation einer oberirdischen Anlage kommen in der Regel moderne, geruchsdichte Tanks zum Einsatz. Sie bringen entweder ihre Auffangwanne aus Stahl oder Kunststoff bereits mit oder sind doppelwandig ausgeführt, weshalb oft auch von einem Tank-im-Tank-System gesprochen wird. Bestehende ober- und unterirdische Tanks können gemäß der gewässerschutztechnischen Anforderungen meistens mit einer Leckschutzauskleidung, also einer Innenhülle auf Vakuumbasis nachgerüstet werden.

Über diese werkseitig vorhandenen Schutzmaßnahmen hinaus sollten Tankanlagen regelmäßig von Fachleuten inspiziert und die Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Leckwarngerät, Heberschutzventil und Grenzwertgeber auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dafür empfiehlt sich nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach Wasserrecht, der über das entsprechende Know-how verfügt. Bei der Beauftragung dieser Tankschutz-Profis kann ebenfalls das Prinzip der doppelten Sicherheit ein entscheidendes Auswahlkriterium sein. Gemeint ist damit die Option, dass der kontrollierende Fachbetrieb seinerseits regelmäßig von externen Gutachtern überprüft wird. Dies wird durch das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) signalisiert, das den Betrieben erst nach einem aufwändigen Nachweis ihrer Zuverlässigkeit und Seriosität verliehen wird (www.bbs-gt.de). Dabei steht die kompromisslose Einhaltung aller Sicherheitsstandards, die der Vorbeugung von Ölschäden dienen, im besonderen Fokus der Prüfer.

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