Bei Insolvenz des Autohauses droht Verlust der Kaufpreisanzahlung – Insolvenzrecht Dresden

Leistet der Kunde beim Autokauf eine Anzahlung, so ist diese Anzahlung bei der späteren Insolvenz des Autohauses grundsätzlich gefährdet – Insolvenzrecht Dresden

Bei Insolvenz des Autohauses droht Verlust der Kaufpreisanzahlung - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Leistet der Kunde beim Autokauf eine Anzahlung, so ist diese Anzahlung bei der späteren Insolvenz des Autohauses grundsätzlich gefährdet – Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

Nach § 103 Abs. 1 InsO hat bei einem beiderseitig noch nicht erfüllten Kaufvertrag der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, ob der den Kaufvertrag erfüllt.

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

In der aktuellen Presse ist zu lesen, dass auch größere Autohäuser in Insolvenz gehen.

Namentlich genannt seien:

-Mercedes-Händler Schulz AG in Rothenburg an der Wünne (7 Standorte, 55,5 Mio EUR Jahresumsatz)

-Autohaus König GmbH & Co KG in Wunsiedel (18 Standorte, ca. 600 Mitarbeiter)

-Autohaus Lust GmbH Zittau (Opel, Citrön, Honda, mit 3 Handelsorten)

Eine Insolvenz greift mit Sonderregelungen der Insolvenzordnung in die verschiedenen Rechtsverhältnisse ein. Dies gilt vor allem auch für Autokaufverträge, die noch nicht vollständig abgewickelt sind.

Wir wollen hier den Fall behandeln, dass ein Autokäufer für sein Fahrzeug eine Anzahlung geleistet hat und anschließend Insolvenzantrag gestellt wird und es schließlich zur Insolvenzeröffnung kommt.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Für die verschiedenen Ablaufphasen bedarf es einer stufenweisen rechtlichen Beurteilung:

1.Mit Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug entstehen zunächst nur gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Verkäufer schuldet Besitzverschaffung und Übertragung des Eigentums.

2.Leistet der Kunde eine Anzahlung (z. B. 5.000,00 EUR), so wird dieser Betrag regelmäßig dem Geschäftskonto des Autohändlers gutgeschrieben.

3.Wird nun der Insolvenzantrag gestellt, dann läuft das sogenannte Eröffnungsverfahren an. Dieses Eröffnungsverfahren dauert im Durchschnitt 1 – 2 Monate. Im Falle der Betriebsfortführung wird regelmäßig vorläufige Insolvenz angeordnet. Der Kaufvertrag bleibt unverändert.

Die Erhebung einer Klage des Kunden auf Erfüllung des Kaufvertrags oder auf Rückabwicklung des Kaufvertrags mit Rückzahlung macht im Prinzip keinen Sinn.

4.Mit Eröffnung der Insolvenz kommt § 103 InsO zur Anwendung. Hiernach hat nun der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, den Vertrag zu erfüllen. Über er das Wahlrecht aus, so wird der Vertrag vollständig abgewickelt.

§ 103 InsO dient insbesondere der Massesicherung und der Massemehrung. Der Insolvenzverwalter entscheidet also im Einzelfall, ob der Vertrag durchgeführt wird.

Man wird tendenziell sagen können, je höher die Anzahlung war, desto weniger wahrscheinlich ist die Durchführung des Vertrags.

5.Wird der Kaufvertrag nicht durchgeführt, bleibt dem Käufer nur die Anmeldung seiner Anzahlung als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

“Der Kunde sollte eine möglichst kleine Anzahlung leisten. Befindet sich der Kfz-Brief bei der Bank, kommt auch Direktzahlung dorthin gemäß Vereinbarung in Betracht. Gesondert zu prüfen sind Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer/Inhaber/Verkläufer.”, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Hier gehts zum Videokanal der Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht Dresden TV

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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“Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns” so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank “Juris” mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt
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Radeberger Straße 26
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0351 / 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
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Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
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