Bedroht eine Bürgerversicherung die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland?

Bedroht eine Bürgerversicherung die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland?

o Debatte zur Bürgerversicherung auf Hochtouren
o Gutachten der KZV Rheinland-Pfalz prognostiziert Wegfall von 1.500 Arbeitsplätzen
o Interview mit Dr. A. Berstein, Gründer der Praxisgruppe Dr. Z

BildDüsseldorf, 21.09.2017
Deutschland hat das weltweit älteste soziale Krankenversicherungssystem – und eines der besten. Jedoch wird das deutsche Versicherungssystem mit den zwei nebeneinander bestehenden privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen zum Teil als unsolidarisch gesehen und stark kritisiert, es fördere eine “Zwei-Klassen-Medizin”. Dem soll die Bürgerversicherung entgegenwirken. Sie ist so konzipiert, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Beruf, ihrem Einkommen oder ihrer Einkommensart gleichermaßen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen und im Leistungsfall auch die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen. Medizinische Sonderleistungen, die darüber hinaus in Anspruch genommen werden, könnten jedoch weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.

Tritt dieses Gesetz, das schon seit 2003 diskutiert und wegen der Bundestagswahlen auch wieder medial aufgegriffen wird, in Kraft, so würde dies die Aufhebung des dualen Systems im Bereich der Grundversorgung bedeuten.

So weit, so gut. Ein sozialer Ansatz – gleiche Bedingungen für alle Versicherten, denken wohl viele Patienten. Aber welche Konsequenzen ergeben sich durch dieses einheitliche Versicherungssystem für die medizinische Grundversorgung? Können Ärzte mit den erwarteten geringeren Einnahmen weiterhin ihre Praxis finanzieren?

Ein Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Wolfgang Merk für die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz prognostiziert dramatische Folgen. Alleine in Rheinland-Pfalz seien durch die Einführung einer Bürgerversicherung rund 340 Zahnärzte und 1.500 Arbeitsplätze in Zahnarztpraxen in Gefahr.

Die Kernaussaugen des Gutachtens”Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung auf die zahnmedizinische Versorgung” sind:

o Mangelhafte zahnärztliche Versorgung auf dem Land. Die zahnärztliche Versorgung wird sich auf Städte über 50.000 Einwohner konzentrieren. Für die Versorgung auf dem Land wird in den nächsten 10 Jahrenein Minus von rund 80% Zahnärzten erwartet.

o Wegfall von Arbeitsplätzen: es fallencirca 1.500 Arbeitsplätze für Praxispersonal weg.

o Nachfolgeproblematik: In kleinen Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern können nur circa 15 bis 20 % der Praxen nachbesetzt werden, Tendenz steigend.

o Wirtschaftlicher Einbruch: Durch die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind wirtschaftliche Einbußen je Praxis von durchschnittlich rund einem Drittel (32,5 %) zu erwarten.

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Interview mit Dr. Alexander Berstein, Zahnarzt und Gründer der Praxisgruppe Dr. Z

Herr Dr. Berstein, was halten Sie von der Bürgerversicherung?
Dr. Berstein: Die Frage müsste lauten: was halten Sie von gesetzlichen Änderungen und ihren Debatten? Ich arbeite seit rund 30 Jahren als Zahnarzt und habe einige Reformen miterlebt. Ob eines Tages eine Bürgerversicherung in Kraft gesetzt wird oder etwas anderes: es wird sicher nicht dazu kommen, dass die öffentliche Hand mehr Gelder in das System steckt, im Gegenteil. Wer sich davon nicht beirren lässt, neue Potentiale ausschöpft und aus der Not eine Tugend macht, der braucht nichts zu befürchten.

Wie könnte dies aussehen – geben Sie uns ein Beispiel.
Als nach der Gesundheitsreform 2005 der befundbezogene Festzuschuss der GKV eingeführt wurde, befürchteten viele Kollegen den großen finanziellen Zusammenbruch und eine Unterversorgung der Bevölkerung im Bereich Zahnersatz. Wir sahen darin und auch durch die Möglichkeit, sogenannte “Nebenbetriebsstätten”, sprich Filialen, zu eröffnen jedoch eine Chance und haben Dr. Z gegründet. Und dies hat uns für vieles gewappnet.

Sie sehen eine Bürgerversicherung also nicht als Gefahr für Ihre Praxen an?
Definitiv nicht. Sollte eine Bürgerversicherung eingeführt werden, sind wir nicht gefährdet, denn wir haben durch das Konzept Dr. Z, mit dem alle unsere Praxen und MVZ arbeiten, ein Modell geschaffen, das weitgehend unabhängig von der Versicherungsart unserer Patienten ist. Sprich: wir erhalten unseren Gewinn nicht primär durch die höheren Abrechnungsmöglichkeiten mit privaten Versicherungsgebern, sondern durch die Synergien unserer Kette sowie durch ein erweitertes Leistungsangebot für unsere Patienten. Ausgaben und Kosten halten wir auf einem Minimum, beispielsweise durch optimierte Praxisabläufe, Kooperationen beim Einkauf, Rabattmodelle und durch Nutzung der Internationalisierung. So können wir Patienten Zusatzleistungen, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorgesehen sind, zu einem weit günstigeren Preis anbieten als eine normale Einzelpraxis es in der Regel kann. Und dies lässt unseren Patientenstamm ständig wachsen.

Können Sie die Verunsicherung der Zahnärzte nicht verstehen?
Lassen Sie uns die Versorgungssituation in Deutschland mal objektiv betrachten. Wir haben im internationalen Vergleich eine der besten medizinischen Versorgungen weltweit, unter anderem deshalb, weil wir es in den letzten Jahrzehnten geschafft haben, eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Natürlich darf dies nicht gefährdet werden.Sei es durch eine Bürgerversicherung oder durch eine andere Gesetzesänderung – die größte Gefahr für uns Zahnärzte ist immer die Herabsetzung des Leistungshonorars. Daher kommt die große Verunsicherung unter Kollegen. Die Ergebnisse des Gutachtens weisen eine dramatische Richtung auf, zumal sich die Zahlen nur auf ein relativ kleines Bundesland beziehen – dennoch halte ich nichts von Panikmache. Es gibt in Deutschland rund 11% Privatversicherte, die sich wohlgemerkt nicht gleichmäßig auf alle Praxen verteilen. Ich wage also die Behauptung, dass eine Praxis, wenn sie wirtschaftlich gut geführt wird, durch eine Neustrukturierung des Versicherungssystems keine gefährlichen Einbußen haben wird oder gar von einer Schließung bedroht ist. Anstatt sich verunsichern zu lassen, ermutige ich alle Kollegen, sich frühzeitig über Alternativmodelle für Ihre Praxis zu informieren.

An welche Alternativmodelle denken Sie?
Allem vorweg an den Zusammenschluss von Einzelpraxen zu Mehrversorgerzentren. Dies wird in ländlichen Gebieten unumgänglich sein und bringt auch für die Patienten viele Vorteile, wie wir mit Dr. Z zeigen. Sie treffen dort auf spezialisierte Fachärzte, auf ein standardisiertes Qualitätsmanagement und auf moderne Technik. Was ein Einzelkämpfer mit seiner kleinen Praxis nicht schafft, gelingt einer Gemeinschaft, die Potentiale entwickelt und ausschöpft. Für die Erreichbarkeit älterer und/oder nicht mobiler Patienten lässt sich eine Fahrgemeinschaft mit Kleinbus organisieren, der die Patienten in den Dörfern abholt. Wir arbeiten gerade an einem solchen Konzept.

Die Nachfolgefrage ist auf dem Land problematischer als in urbanen Gegenden – aber das ist es heute schon, ohne Änderung des Versicherungssystems. Auch hier kann ein unabhängiges Modell wie Dr. Z eine gute Alternative sein. Unsere Praxen sind sowohl in Großstädten als auch in ländlichen Gegenden sehr gefragt. Zahnärzte genießen bei Dr. Z ein komplett freies ärztliches Dasein ohne eigenes Risiko, denn dies wird auf mehrere Schultern verteilt – eben der Vorteil einer Gruppe. Älteren Zahnärzten, die noch praktizieren möchten und sich nicht mit der Nachfolgeproblematik beschäftigen wollen, bieten wir die Möglichkeit, weiterhin im Angestelltenverhältnis in ihrer Praxis zu arbeiten. So wird die Praxis nach ihrem Eintritt in den Ruhestand weitergeführt und die Versorgung ist gesichert.

Was ist mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen in Praxen?
Das ist einfach: wo keine Praxis, wird kein Praxispersonal benötigt. Daher ist es auch für das zahnmedizinische Personal von großer Bedeutung, dass keine Praxis schließen muss. Wer kein Risiko eingehen will, kann sich gerne mit unserer Dr. Z Zentrale in Verbindung setzen. Denn wir suchen bundesweit immer gute und motivierte Mitarbeiter auf allen Erfahrungsebenen.

Was raten Sie Privatversicherten, die wegen der Bürgerversicherung skeptisch sind?
Ich rate ihnen, sich ebenfalls nicht verunsichern zu lassen, sondern sich intensiv über gute Zusatzversicherungen zu informieren. Private Zusatzversicherungen werden ihr Leistungsfeld sicherlich noch erweitern, sodass neben der einheitlichen Basisversorgung alle weiteren Leistungen gut abgedeckt sind.

Hintergrundinfos!
Die Entstehung der Krankenversicherung in Deutschland
Deutschland hat das weltweit älteste soziale Krankenversicherungssystem, welches auf die Gründung der Sozialgesetzgebung von Otto von Bismarck zurückgeht (1883). Die Beiträge zur Krankenkasse wurden schon damals auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die private Krankenversicherung (PKV) entwickelte sich seit der Jahrhundertwendeund richtete sich zunächstan Bevölkerungsgruppen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betroffen waren, also vor allem Beamte, Geistliche und Lehrer. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges verbot die sowjetische Besatzungsmacht die PKV, sodass sie sich erst nach ihrer Neugründung ab 1949 deutschlandweit ausdehnte. Eine Versicherungspflicht besteht heute für jeden Bürger; wer jedoch in die private oder in die gesetzliche Versicherung einzahlt, wird vornehmlich durch die Einkommensart und die Einkommenshöhe bestimmt. Auch angestellte Arbeitnehmer können ab einer bestimmten Einkommensgrenze (aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 57.600 Euro p.a.) auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln. Hingegen können auch Freiberuflicher als freiwillig Versicherte in die GKV aufgenommen werden. Dieses duale System soll laut Befürworter der Bürgerversicherung aufgehoben werden.

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