Bedeutet das anhaltende Niedrigzinsniveau ein Risiko für den Immobilienkäufer?

Bedeutet das anhaltende Niedrigzinsniveau ein Risiko für den Immobilienkäufer?

Sicher locken niedrige Zinsen vermehrt Käufer zum Erwerb von Immobilien, die vor zwanzig Jahren zu Zeiten eines hören Zinsniveaus, den Immobilienerwerb vielleicht nicht in Betracht gezogen hätten. Zumindest eine Warnung vor übereilten Entscheidungen scheint daher angebracht.

Immer wieder entscheiden sich Erwerber in den Finanzierungsverträgen für eine zu kurze Zinsbindungszeit und eine zu niedrige Tilgungstrate ohne die Möglichkeit von Sondertilgungen. Der Grund liegt darin, daß dann von Banken scheinbar bessere Zinskonditionen und geringere monatliche Belastungen geboten werden.

Am Ende der Zinsbindungszeit besteht dann regelmäßig noch eine hohe Restschuld, die im Falle steigender Zinsen ggfls. nicht mehr ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten weiter finanziert werden kann. Der Verlust der immobilie ist dann nicht ausgeschlossen.

Wenn günstige Erwerbschancen locken, bleibt es gleichwohl unabdingbar, die für den Erwerb geltende Sach- und Rechtslage gründlich zu prüfen.

Kompetente Makler und Rechtsanwälte bieten Hilfestellung, wenn beim Grundstückserwerb das Grundbuch geprüft, das Baulastenverzeichnis und der Bebauungsplan eingesehen werden müssen um zu klären, ob möglicherweise Nachbarrechte oder sonst Rechte Dritter oder Vorgaben der Gemeinden das Grundstück der Wahl belasten und möglicherweise Bauvorhaben vereiteln.

Vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist unbedingt die Frage nach dem Vorhandensein ausreichender Instandhaltungsrücklagen zu klären. Die Einsichtnahme in die Teilungserklärung ist ebenso wie in die Protokolle der Eigentümerversammlung geboten, und klärt im letzteren Falle, ob etwa kostspielige Instandhaltungen und Instandsetzungen anstehen.

Im Umgang mit finanzierenden Banken beachten Erwerber häufig nicht, daß bereits das Stellen einer Vielzahl von Finanzierungsanfragen sehr nachteilige Konsequenzen haben kann

Kreditanfragen werden grundsätzlich für ein Jahr gespeichert. Stellt ein Kaufinteressent innert eines Jahres mehrere Finanzierungsanfragen so werden alle diese Anfragen zu seiner Akte genommen. Der Umstand daß für einen Kreditinteressenten mehrere Anfragen vorliegen, kann Banken dazu führen, Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Interessenten zu hegen und diesen in letzter Konsequenz als Darlehensnehmer abzulehnen.

Aufgrund dieser Sachlage ist es angezeigt, Kreditanfragen von bloßen Konditionenanfragen zu unterscheiden. Bei der Konditionenanfrage wird nur geklärt, zu welchen Bedingunen eine Bank grundsätzlich Kredite gewähren würde. Das Nachsuchen um eine konkrete Kreditgewährung ist damit noch nicht verbunden, es erfolgt keine Speicherung zur Bonitätsakte und es wird kein Einfluß auf die Beurteilung der Bonität des Bankkunden genommen.

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