Beamtenöffnungsaktion

Erleichterter Einstieg für Beamtenanfänger in die PKV

Beamtenöffnungsaktion

(NL/4614516558) Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Die private Restkostenversicherung bietet ihren Versicherten wesentlich bessere Leistungen als die GKV und ist in der Regel durch die Beihilfe auch die deutlich günstigere Variante. Allerdings sind die privaten Gesellschaften nicht verpflichtet, jeden Antragssteller anzunehmen. Um neuen Beamten den Einstieg in die PKV zu erleichtern , hat der PKV Verband deshalb die Beamtenöffnungsaktion eingeführt.

Der Gesetzgeber sieht für Beamte grundsätzlich eine private Restkostenversicherung vor
Vom Grundsatz her möchte der Gesetzgeber, dass Beamte sich privat versichern. Denn im Falle einer privaten Restkostenversicherung beteiligt sich der Dienstherr in Form von Beihilfe an den anfallenden Gesundheitskosten des Beamten sowie dessen berücksichtigungsfähigen Familienmitgliedern. Entscheidet sich ein Beamter dagegen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV, muss er den Beitrag dafür in voller Höhe selbst bezahlen.

Um Beamtenanfängern den Einstieg in die PKV zu erleichtern, wurde vom PKV-Verband Anfang 2004 die Beamtenöffnungsaktion eingeführt. Im Rahmen der Öffnungsaktion besteht für jeden Beamten innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung ein Kontrahierungszwang. Die Beamtenöffnungsaktion gilt nur für Beamte auf Probe und Lebzeit, nicht jedoch für Beamtenanwärter (“Beamte auf Probe”).

Erleichterte Einstiegsbedingungen
Im Rahmen der Öffnungsaktion darf der erste rechtsgültige Antrag eines Beamten nicht abgelehnt werden. Bestehen Vorerkrankungen, darf die Gesellschaft darauf nur einen Risikozuschlag von maximal 30% erheben, Leistungsausschlüsse sind dagegen nicht zulässig. Die Beamtenöffnungsaktion gilt sowohl für den Beamten, als auch für dessen berücksichtigungsfähige Familienmitglieder. Endet die Pflicht- oder Familienversicherung eines Angehörigen, kann dieser innerhalb von 6 Monaten nach deren Ende zu den erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Die gleiche Regelung gilt für Ehepartner, wenn der Beamte nach der Verbeamtung heiratet.

Einmalige Chance
Die Öffnungsaktion gilt nur für den ersten rechtsgültigen Antrag, den der Beamte bei einer Gesellschaft stellt bzw. für das erste rechtsgültige Angebot, dass der Beamte von einer Gesellschaft erhält. Für Beamte, die bereits vor dem 31.12.2004 verbeamtet und bisher gesetzlich freiwillig versichert waren, gilt sie für den ersten Antrag, den sie bei einer Gesellschaft stellen. Für Familienmitglieder dieser Beamten gilt die Öffnungsaktion innerhalb eines Jahres ab dem Versicherungsbeginn des Beamten.

Die Beamtenöffnungsaktion gilt nur für Tarife, die an die jeweilige Beihilfeverordnung angepasst sind. Ein Anspruch auf einen Ergänzungstarif haben Beamte jedoch nicht. Wurde ein Beamter bei seiner Versicherung für den Ergänzungstarif abgelehnt, hat er unter Umständen die Möglichkeit, sich im Ergänzungstarif einer anderen Gesellschaft zu versichern.

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