Ergebnisse und Folgen der neuen Bedarfsplanung wurden am Freitag in Regensburg vorgestellt.
Regensburg. Was bundesweit gültige Richtlinien vorgeben, musste jetzt regional umgesetzt werden. Franz Riedl von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) präsentierte Umsetzung und Ergebnisse der neuen Richtlinien am vergangenen Freitag, 5. Juli 2013, in Regensburg. Zu der mit 150 Teilnehmern sehr gut besuchten Veranstaltung hatte das neugegründete Ärzteberater Netzwerk Ostbayern e.V. eingeladen. Die Ergebnisse waren taufrisch, denn die Beschlüsse wurden erst am gleichen Tag veröffentlicht.
Ländliche Unterversorgung – städtisches Überangebot
Die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Bedarfsplanung soll Antworten auf viele Fragen geben: Sowohl das Problem der ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Gebieten als auch das des haus- und fachärztlichen Überangebotes in Ballungsräumen sollte nachhaltig gelöst werden. Führen die neuen Regelungen zum Ziel, die Versorgungsrealität besser abzubilden und Versorgungsengpässe deutlicher zu identifizieren?
Bedarfsplanung bietet regional größere Gestaltungsmöglichkeiten
Dazu erklärte Riedl, dass die KVB und Krankenkassen von den mit den neuen Richtlinien gebotenen regional größeren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen wollen. Riedl betonte aber, dass der seit 1. Juli in Bayern gültige Bedarfsplan eine “Momentaufnahme” darstelle, der kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Planungsbereich der hausärztlichen Versorgung wird kleinräumiger
Der neue von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen verabschiedete Bedarfsplan legt fest, wie viele Vertragsärzte und -psychotherapeuten sich jeweils in einer Region noch niederlassen dürfen. Dabei wird die ambulante Versorgung in die vier Versorgungsebenen, hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung sowie spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung, aufgeteilt. Für die hausärztliche Versorgung wird sie grundsätzlich kleinräumiger wie bisher gestaltet. So wurden aus bisher 79 bayerischen Planungsbereichen künftig 138 Mittelbereiche mit aktuell 128 Zulassungsmöglichkeiten in 47 Mittelbereichen, davon 25 Stellen in der Oberpfalz und Niederbayern. Insgesamt gibt es in der Oberpfalz und Niederbayern noch weitere 165 ausgewiesene Zulassungsmöglichkeiten. Davon alleine 115 für die Fachgruppe Psychotherapie.
Nachwuchsmangel wird nicht behoben
Ob damit das erklärte Ziel, die Gesundheitsversorgung von Patienten gerade in strukturschwachen und ländlichen Gebieten nachhaltig zu sichern, schon erreicht wird, bleibt allerdings fraglich. So wird es künftig etwas mehr Niederlassungsmöglichkeiten geben als bisher. Riedl brachte jedoch zum Ausdruck, dass dies nicht gleichbedeutend damit sei, dass diese offenen Stellen tatsächlich auch besetzt werden können. Strukturelle Probleme des Nachwuchsmangels in der ambulanten Versorgung können durch eine Bedarfsplanung allein nicht behoben werden.
Zur Veranstaltung hatte das Ärzteberater Netzwerk Ostbayern e. V. eingeladen. Zu den Mitgliedern gehören u. a. die Beraterspezialisten Kock + Voeste.
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