Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass dieser die Sicherheit von Nachbarn, Spaziergängern oder auf öffentlichen Flächen nicht gefährdet. Deswegen ist jeder Baumbesitzer – egal ob Privatmann, Hausverwaltung oder Kommune zur Baumschau verpflichtet. Empfohlen ist dabei jeden Baum einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu inspizieren.
Einen durch Blitzeinschlag zerteilten Baumstamm, abgebrochene Äste oder ganze Baumkronen an denen das Laub schon im Sommer verwelkt, erkennt man schnell als Problem und kann sich gezielt auf die Ursachenforschung begeben. Im Zweifelsfall wird der Baum gefällt um weitere Gefährdungen auszuschließen.
Aber natürlich kann ein Schädlings- oder Pilzbefall an einem Baum auch wesentlich versteckter auftreten. Wenn man nicht weiß, wonach man bei der regelmäßigen Baumkontrolle suchen muss, kann das zum Problem werden. Und wenn festgestellt wurde, dass es sich z. B. um den Eichenprozessionsspinner handelt, der hier dem Baum zu Schaffen macht? Was ist jetzt zu tun?
Gerade beim Eichenprozessionsspinner und seiner weiten Verbreitung ist eine direkte Bekämpfung mit Fungiziden oder durch Beseitigung des infektiösen Materials nur schwer machbar. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft empfiehlt deshalb zuerst eine genaue Beobachtung. Außerdem sollen keine neuen Eschen gepflanzt werden. Denn in dünneren Beständen verbreitet sich der Befall nicht so schnell. Befallene Äste abzuschneiden macht kaum Sinn, weil die Verbreitung über die Blätter und nicht übers befallene Holz erfolgt. Wenn natürlich Astbruchgefahr besteht, muss diese Gefahr durch Rückschnitt gebannt werden. Vorsicht aber beim Kontakt mit den Raupen – das Nesselgift aus den Härchen verursacht beim Menschen Überempfindlichkeitsreaktionen des Immunsystems.
Aber natürlich ist der Eichenprozessionsspinner nicht der Einzige, der Baumverantwortlichen Sorgen macht.
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