Jede Menge Eigenheimfinanzierungen stehen auf wackeligen Füßen, denn sie sollen mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung getilgt werden und funktionieren nicht. Wie kann man das regeln?
Die Angelegenheit liegt auf der Hand. Dereinst hatten die Lebensversicherer ein gesichertes Umfeld. Die Zinsen waren mühelos zu erzielen und die Überschüsse waren noch ansehnlich. Die Prognoseberechnungen der Versicherungsunternehmen waren entsprechend optimistisch. Schließlich stand man im Wettbewerb und wollte mit ansehnlichen Zahlen punkten. Zwar stand unter jeder Prognoseberechnung, dass Werte aus der Vergangenheit keinerlei Versprechen für die Zukunft verkörpern, aber wen kümmerte das damals? Die Lebensversicherung war das Dickschiff der Finanzdienstleistung. Statistisch hatte jeder Berufstätige mehr als einen Vertrag und das Neugeschäft lief gut.
Richtungswechsel in 2005
Viele werden sich noch daran entsinnen, wie emsig die Vermittler Ende 2004 noch Lebensversicherungen anprisen. Das Steuerprivileg endet am 31.12.2004! Verträge, die bis zu diesem Tag abgeschlossen werden, werden noch bevorteilt, danach nicht mehr. Ende 2004 kam es zu einem echten Boom an Neuabschlüssen. Die Anbieter hatten alle Hände voll zu tun, um das Antragsgeschäft rechtzeitig zu bearbeiten. Schließlich musste das Neugeschäft auch rechtzeitig policiert werden, also noch vor 2005. Das Problem war, dass mit dieser Argumentation unabsichtlich suggeriert wurde, dass Lebensversicherungen ab 2005 nicht mehr attraktiv seien. Die Wahrheit war aber eine ganz andere.
Tatsächlich war die Kapitallebensversicherung noch zu keiner Zeit attraktives Angebot. Lebensversicherungen sind Geldwerte und unterliegen der schleichenden Inflation. Bei Abschluss prognostizierte und hoch erscheinende Ablaufsummen verloren im Laufe der Zeit ihren Zauber, denn die Preise des täglichen Lebens stiegen und jeder konnte einfach ermitteln, wieviel seine Endauszahlung ihm zukünftig bringen würde, wenn die Inflation so weiterginge. Und von einer ansprechenden Verzinsung konnte ebenfalls nicht gesprochen werden. Im Gegenteil, das Gros der abgeschlossenen Verträge brauchte drei Jahre und mehr, den Negativsaldo abzubauen, denn als Erstes wurden die Vertriebskosten eingebucht. Das sind drei Jahre Zeitverlust, in denen durch Zins und Zinseszins theoretisch der Löwenanteil des Ertrages hätte erzielt werden können, hätte man unmittelbar mit Guthaben angefangen.
Verzinsung im Keller
Doch momentan sind die Zinsen seit Jahren im Keller und die Gesellschaften sind kaum noch in der Lage, die vertraglich zugesicherten Garantiezinsen zu erwirtschaften. Dazu kommt, dass das Neugeschäft immer weiter zurückgeht. Was das auf lange Sicht heißt, kann man sich auch ohne ein absolviertes Wirtschaftsstudium an den Fingern abzählen.
Doch was ist mit den Versicherungskunden, die die Prognoseberechnungen von damals für bare Münze nahmen und den Vertrag so bemaßen, dass die Ablaufsumme inkl. der Überschussbeteiligung einen Kredit ablösen sollte? Dieses Modell kennt man als Finanzierung mit Tilgungsaussetzung. Hier konnten unterschiedliche Sparverträge als Tilgungsersatz genutzt werden, so auch die kapitalbildende Lebensversicherung. Doch nun, bei dem derzeitigen Zinsniveau existieren nur wenige Assekuranzen, die auf lange Sicht die garantierte Leistung erbringen können, geschweige denn die im Vorfeld prognostizierten Überschussbeteiligungen. Demnach bedeutet das, dass eine signifikante Anzahl an Baufinanzierungen gibt, die zu einem festgelegten Termin mit einem bestimmten Betrag rechnen, jedoch erheblich weniger erhalten werden.
Wenn guter Rat teuer ist
In so einem Schlamassel sollte ein klarer Kopf bewahrt werden. Wenn absehbar wird, dass die erwartete Versicherungsleistung das Darlehen nicht tilgen kann, ist es Zeit für einen Plan B. Wer ausreichend Zeit hat und gut mit seiner Bank steht, kann die Reißleine ziehen, das Darlehen in ein Annuitätendarlehen abändern und entweder die Ablaufleistung als Zwischentilgung einsetzen oder zweckmäßig investieren. Wer tilgt, hat dann eine etwas geringere Darlehensschuld und entsprechen geringere Zinsen zu entrichten. Hier kann der monatliche Tilgungssatz entsprechend gewählt werden, so dass man wieder auf die Belastung kommt, die man zuvor mit den Zinsen und den Versicherungsbeiträgen zu zahlen hatte. Problemstellung gelöst!
Wer ausreichend finanzielle Mittel besitzt, kann hingegen auch das komplette Darlehen in ein Annuitätendarlehen abwandeln und den Rückkaufswert bzw. den Erlös aus der Lebensversicherung bei einem Verkauf, Rückabwicklung und was es sonst noch so an Möglichkeiten gibt, in Gold investieren. Gold ist ein guter Vermögensspeicher, der von der Inflation nicht beeinträchtigt wird. Während die Kaufkraft des Geldes durch die Inflation mit der Zeit immer stärker abnimmt, bleibt Gold werthaltig. Das heißt, viele Jahre danach kann über den Gewinn des Goldverkaufs gleichermaßen getilgt werden, wahrscheinlich sogar eine höhere Summe als vorab investiert wurde.
Egal, welcher Weg eingeschlagen wird. Die Finanzierung so so beizubehalten, wie sie ist, bedeutet einzig, dass wegen der zu geringen Tilgungssumme nachfinanziert werden muss. Handeln ist so gesehen sinnvoller.
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