Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden

Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden

Antragsteller sollten auf Frist bis Mitte des Jahres achten

Baukindergeld: Nachweise können jetzt bei KfW eingereicht werden

Das Baukindergeld erleichtert den Weg ins Eigenheim. Familien sollten die Fristen beachten

Die ersten Anträge auf Baukindergeld sind bearbeitet, die Auszahlung der Zuschüsse beginnt. Antragsteller können jetzt ihre Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen und damit die letzte Hürde bei der Förderung nehmen. Aber Achtung: Die erste Frist zum Hochladen der Nachweise läuft am 30.6.2019 ab, danach verfällt der Anspruch auf Baukindergeld! Die Experten vom Ratgeberportal www.FragenZumBaukindergeld.de erklären, für welche Familien das gilt.

Natürlich lässt sich niemand extra viel Zeit bei der Antragstellung, schließlich können die meisten Familien den Zuschuss sehr gut gebrauchen. Dennoch stehen so kurz nach dem Bezug des Familienheims oft noch einige Arbeiten und Termine an, so dass auch mal eine wichtige Frist untergehen kann. Den Termin zum Hochladen der Nachweise bei der KfW sollten die Antragsteller allerdings besser nicht verpassen, denn sonst verfällt der Anspruch auf Baukindergeld!

– Für alle Baukindergeld-Anträge, die bis zum 31.03.2019 bei der KfW gestellt wurden, gilt: Die Nachweise wie Meldebestätigung, Einkommensteuerbescheid und Grundbuchauszug müssen bis spätestens 30.06.2019 eingereicht werden.

– Für alle, die ihren Baukindergeld-Antrag ab dem 1.4.2019 gestellt haben, gilt eine 3-Monats-Frist: Wenn der Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben die Antragsteller ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, ihre Nachweise im Zuschussportal der KfW hochzuladen.

Welche Nachweise müssen Familien für das Baukindergeld einreichen?

Für das Baukindergeld sollten Antragsteller diese Unterlagen bereithalten:
– Die Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner
– Die Meldebestätigung der Gemeinde aus der hervorgeht, dass das neue Wohneigentum der Hauptwohnsitz für Antragsteller, Partner und die im Antrag angegebenen Kinder ist.
– Einen aktuellen Grundbuchauszug. Liegt der Grundbucheintrag noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.

Hat die KfW alle diese Nachweise positiv geprüft, wird die erste Baukindergeld-Rate ausgezahlt. Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter www.FragenZumBaukindergeld.de

Über die Aktion pro Eigenheim
Ziel der Aktion pro Eigenheim ist es, allen Bauinteressierten in Fragen der Förderung und Finanzierung bei Neubau und Hauskauf möglichst große Transparenz zu verschaffen. Denn dadurch lässt sich bares Geld sparen, das dann für den Hausbau zur Verfügung steht. Speziell junge Familien mit Kindern können sich den Traum vom Eigenheim so leichter erfüllen. Darüber hinaus geht es darum, Bauherren für Themen wie Sicherheit, Barrierefreiheit, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Denn wer vorausschauend plant und baut, kann das eigene Haus in allen Lebensaltern selbstbestimmt nutzen.

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aktion pro eigenheim
Alexandra Schneider
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