OVB Themendienst Investment & Vorsorge
Basisrente: Altersvorsorge mit Steuerpfiff
– Sonderausgaben: Staatliche Förderung steigt von Jahr zu Jahr
– Zusätzlich Vorsorge bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene
– Vorteile im Ernstfall: Hartz IV- und pfändungssicher
Köln, 16. Juli 2014 – “Demografischer Wandel und Langlebigkeit zählen zu den größten Risiken unserer Gesellschaft”, ist Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln, überzeugt. Die aus beiden erwachsene finanzielle Beanspruchung der staatlichen Fürsorgesysteme ist schon heute erheblich, eine Umkehrung dieses Trends unwahrscheinlich. Denn “der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland steigt weiter. Zugleich werden wir dank des medizinischen Fortschritts immer älter”, erklärt OVB Experte Gruhn.
Bereits vor Jahrzehnten war absehbar, dass die gesetzliche Rente in Deutschland, die auf dem Umlageverfahren beruht, Finanzierungsprobleme bekommen würde. Deshalb setzt die Politik bis heute verstärkt auf die Eigenvorsorge der Menschen. Dies bedeutet: Ein finanziell auskömmliches Alter ohne Abstriche am gewohnten Lebensstandard ermöglicht nur die Kombination aus gesetzlicher und eigener – insbesondere staatlich geförderter – Vorsorge. “In vielen Fällen ist die sogenannte Basisrente ein bedeutsamer Baustein der eigenen Vorsorgestrategie”, weiß Philipp Gruhn.
Staatliche Förderung: Steuerersparnisse statt Zulagen
Im Gegensatz zur “Riester-Rente”, bei der sich die staatliche Förderung überwiegend aus der Grund- und der Kinderzulage ergibt, profitieren “Basisrentner” allein von weitreichenden sowie Jahr für Jahr wachsenden Steuervorteilen. Hintergrund: Die Beiträge zur Basisrente gelten als Altersvorsorgeaufwendungen. Diese akzeptiert die Finanzverwaltung als Sonderausgaben, so dass sie Steuern sparend geltend gemacht werden dürfen. Mit dem Finanzamt abrechnen dürfen Alleinstehende grundsätzlich 20.000 Euro Beitrag im Jahr für eine Basisrente. Verheiratete doppelt so viel. Diese höchst-möglichen Abzugsbeträge gelten ab dem Jahr 2025. Bis dahin akzeptiert das Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuererklärung einen bestimmten Prozentsatz von 20.000 bzw. 40.000 Euro.
Im laufenden Jahr 2014 beträgt dieser Satz 78 Prozent – umgerechnet 15.600 Euro bei Alleinstehenden und 31.200 Euro bei Eheleuten. Wichtig: “Der abzugsfähige Beitragsanteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte”, erklärt OVB Stratege Gruhn. Dies heißt: Im Jahr 2015 sind es 80 Prozent vom gesetzlich vorgegebenen Maximalbeitrag, umgerechnet 16.000 respektive 32.000 Euro, die als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden dürfen. Dank des jährlichen Anstiegs um zwei Prozentpunkte ist im Jahr 2025 der komplette Steuerabzug der Basisrenten-Beiträge möglich.
Zum Ausgleich müssen die späteren Basisrenten-Zahlungen später versteuert werden. Was für viele kein Nachteil sein muss. “Denn aufgrund der im Alter niedrigeren Steuersätze ist der dem Finanzamt zustehende Rentenanteil oft geringer als die Steuerersparnis, die aus den Basisrenten-Beiträgen während des Erwerbslebens resultiert”, erläutert Philipp Gruhn.
Sinnvolle Zusatzvorsorge ebenfalls mit Steuervorteilen
Zwar darf die Basisrente weder vererbt noch sonst wie übertragen werden. Außerdem ist das bereits angesparte Versorgungsvermögen weder beleihbar noch veräußerbar. “Aber der Gesetzgeber ermöglicht eine Erweiterung der Vorsorge, ohne dass die Steuervorteile auf dem Spiel stehen”, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG. So kann der “Basisrentner” seine Altersvorsorge kombinieren mit einem Berufsunfähigkeitsschutz. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit des gesamten Beitrags als Altersvorsorgeaufwand: Der auf den BU-Schutz entfallende Beitragsanteil muss weniger als 50 Prozent des gesamten Basisrenten-Beitrags ausmachen. Überdies ist eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten ebenso möglich wie die Vereinbarung einer Waisenrente für Kinder. Somit bietet die Basisrente “viel Flexibilität im Hinblick auf die eigene Altersversorgung, die Existenzsicherung sowie die oft sinnvolle Hinterbliebenenvorsorge”, ist Philipp Gruhn überzeugt.
Zugriffssicher auch in finanziellen Notlagen
Hohe Steuerersparnisse sowie die Möglichkeit einer – ebenfalls steuerbegünstigten – Zusatzvorsorge sind nicht die einzigen Vorteile der Basisrente. Dies ist besonders wichtig, sobald es finanziell oder beruflich einmal nicht so gut läuft. So ist das Versorgungskapital Hartz IV-sicher. Dies bedeutet: Erhält der Versicherte Arbeitslosengeld II, dann braucht das in einem Basisrenten-Vertrag angesparte Kapital nicht verwertet zu werden. Es ist also vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt. Schließlich dürfen während der Ansparphase die Beiträge zur Basisrente nicht gepfändet werden.
Vor allem wegen der großen Steuervorteile ist die Basisrente beliebt. So zählte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Jahresende 2012 knapp 1,7 Millionen Basis-Rentenverträge. Mittlerweile dürften es knapp 2 Millionen Verträge sein. In unterschiedlichen Tarifvarianten – als klassische Rentenversicherung oder fondsgebundene Police, mit und ohne Beitragsdynamik, dank der künftige Kaufkraftverluste bei der eigenen Altersvorsorgestrategie ausgeglichen werden können. “Vom eigenen Bedarf und der Risikobereitschaft hängt ab, welche Basisrenten-Variante für den Versicherten geeignet ist”, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung.
Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema “Private Altersvorsorge”
– Rente & Pflege: Wer einen Angehörigen in häuslicher Umgebung privat pflegt, ist rentenversichert. Voraussetzung ist, dass der Pflegeumfang nicht weniger als 14 Stunden in der Woche beträgt. In diesem Fall muss die gesetzliche Pflegeversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 72/11).
– Reha-Begleitung: Begleitet eine Mutter ihr achtjähriges Kind zu einer Rehabilitationsmaßnahme, so muss die gesetzliche Rentenversicherung die Unterbringungskosten der Mutter übernehmen (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 284/11 ER).
– Keine EU-Rente: Fährt ein Arbeitnehmer ohne Führerschein Auto und wird er nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss erwerbsunfähig, so hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 158/12).
– Amtspflichtverletzung: Auch Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung machen bisweilen Fehler. Die Falschberatung eines Rentenversicherungsmitglieds kann eine Amtspflichtverletzung sein. Falls diese nachweislich vorliegt, kann ein Rentner Anspruch auf Schadenersatz haben (Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 5070/10).
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter
www.ovb.de/themendienst/basisrente
Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.100 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit 3,1 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.358 Finanzberatern rund 634.000 Kunden (Stand: 31. März 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro. Internet: www.ovb.de
Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit 3,1 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.100 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2013 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 204,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,2 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert. Internet: www.ovb.eu
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