BAFA verlängert Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen bis Ende 2028

BAFA verlängert Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen bis Ende 2028

Die BAFA-Beratungsförderung für KMU ist bis Ende 2028 verlängert. Ab 2027 wird der Antrag einfacher: kein Pflichtgespräch für junge Unternehmen, weniger Formulare, digital über ELSTER oder BundID.

BildAb 2027 wird der Weg zum Zuschuss einfacher: kein Pflichtgespräch mehr für junge Unternehmen, weniger Formulare, digitale Antragstellung über ELSTER oder BundID

Georgsmarienhütte/Osnabrück, 29. Oktober 2026 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Das Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten damit weiterhin einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn sie sich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung extern beraten lassen.

Für alle Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Bedingungen, die das Verfahren spürbar vereinfachen. Das bislang verpflichtende Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner für Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, entfällt. Auch der Papieraufwand sinkt: Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Charta der Grundrechte sind künftig Teil des Verwendungsnachweises. Unterschrieben werden müssen nur noch der Verwendungsnachweis und der Beratungsbericht. Als Zahlungsnachweis erkennt das BAFA künftig auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking an.

Neu ist außerdem die verpflichtende digitale Antragstellung: Ab Januar 2027 können Anträge nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID gestellt werden. Fördersätze und Höchstbeträge bleiben unverändert. Weiterhin gilt: Jedes Unternehmen kann bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf während der Laufzeit der Richtlinie in Anspruch nehmen.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wissen, dass es Beratungsförderung gibt, schrecken aber vor dem Aufwand zurück“, sagt Nicole Führing, Coach und Unternehmensberaterin aus Georgsmarienhütte. „Mit den Änderungen ab 2027 wird der Weg deutlich kürzer. Mein wichtigster Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um den ELSTER- oder BundID-Zugang für Ihr Unternehmen. Dann steht dem Antrag im neuen Jahr nichts im Weg.“

Unternehmen, die prüfen möchten, ob eine geförderte Beratung für ihr Vorhaben infrage kommt, können bei Nicole Führing ein kostenfreies Orientierungsgespräch vereinbaren. Weitere Informationen unter https://nicolefuehring.de

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Nicole Führing
Frau Nicole Führing
Zur Steinbreede 30
49124 Georgsmarienhütte
Deutschland

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email : info@nicolefuehring.de

Nicole Führing ist Coach, Trainerin und Unternehmensberaterin mit Sitz in Georgsmarienhütte bei Osnabrück. Seit 25 Jahren begleitet sie Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen zu Führung, Teamentwicklung, Vertrieb und strategischer Unternehmensentwicklung. Seit 2011 arbeitet sie mit INQA-Coaching und dessen Vorläuferprogramm unternehmensWert:Mensch. Darüber hinaus führt sie BAFA-geförderte Unternehmensberatungen durch. Sie berät vor Ort in der Region Osnabrück und bundesweit online.

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