Individuelle Unterstützung kann berufliche Veränderungen erleichtern. Doch bei der Förderung kommt es auf den persönlichen Bedarf und die Entscheidung der zuständigen Stelle an.
Berlin, 27.08.2026 – Beruflich neu orientieren, nach längerer Pause wieder einsteigen oder trotz zahlreicher Bewerbungen nicht weiterkommen: In solchen Situationen kann ein gefördertes Einzelcoaching neue Perspektiven eröffnen. Doch wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dafür erhalten – und unter welchen Voraussetzungen?
Grundsätzlich können unter anderem Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende für eine Förderung nach § 45 SGB III infrage kommen. Ob ein konkretes AVGS-Coaching bewilligt wird, entscheidet jedoch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Förderfähig zu sein bedeutet deshalb nicht automatisch, einen Gutschein zu erhalten.
Für wen kann ein AVGS-Coaching sinnvoll sein?
Typische Ausgangslagen sind eine unklare berufliche Perspektive, wiederholt erfolglose Bewerbungen, ein notwendiger Branchenwechsel, der Wiedereinstieg nach einer Unterbrechung oder die Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Auch Fach- und Führungskräfte können einen konkreten Unterstützungsbedarf haben, etwa bei der beruflichen Positionierung, der Marktansprache oder dabei, langjährige Erfahrung in ein aktuelles Bewerbungsprofil zu übertragen.
Entscheidend ist nicht allein der formale Status. Die zuständige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft prüft, ob eine entsprechende Maßnahme die berufliche Eingliederung unterstützt und ob bereits ein geeignetes Angebot der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung steht.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein AVGS-Coaching?
Auf einen AVGS für ein Coaching besteht grundsätzlich kein allgemeiner Rechtsanspruch. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet den AVGS für Coaching und Qualifizierung als Ermessensleistung. Eine nachvollziehbare Begründung des Unterstützungsbedarfs, ein konkretes berufliches Ziel und eine passende zugelassene Maßnahme können das Anliegen gegenüber der zuständigen Fachkraft konkretisieren, ersetzen aber nicht deren Entscheidung.
Davon zu unterscheiden ist der AVGS für private Arbeitsvermittlung, für den unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch bestehen kann.
Wann ist das Coaching für Teilnehmende kostenfrei?
Die Kostenfreiheit entsteht nicht bereits durch ein unverbindliches Erstgespräch oder die Auswahl eines Coachinganbieters. Entscheidend ist die schriftliche Zustimmung der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme. Liegt der entsprechende Bewilligungsbescheid vor, entstehen den Teilnehmenden für die genehmigte Maßnahme keine Maßnahmekosten.
Der AVGS enthält zudem konkrete Vorgaben, beispielsweise zum Förderziel, zur maximalen Dauer, zum Gültigkeitszeitraum oder zur zulässigen Region. Die ausgewählte Maßnahme muss diese Vorgaben erfüllen.
„Viele Menschen fragen zuerst, ob sie einen Anspruch auf einen AVGS haben. Für das Gespräch mit der zuständigen Fachkraft ist jedoch vor allem entscheidend, welches konkrete berufliche Problem gelöst werden soll und weshalb ein individuelles Coaching dafür geeignet ist“, sagt André Voltz, Geschäftsführer der AVOCONS GmbH.
AVGS-Coaching.de unterstützt bei der Auswahl einer passenden Coachingart, bietet ein unverbindliches Erstgespräch und erstellt bei passendem Coachingbedarf ein individuelles, unverbindliches Angebot, das die Abstimmung mit der zuständigen Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft unterstützen kann.
Über AVOCONS GmbH
AVGS-Coaching.de ist ein Angebot der AVOCONS GmbH. Das Unternehmen begleitet Menschen bundesweit und online mit AZAV-zertifizierten Einzelcoachings nach § 45 SGB III. Zum Netzwerk gehören mehr als 200 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Branchen und Sprachräumen. Die Schwerpunkte reichen von beruflicher Orientierung, Bewerbung und Digitalisierung bis zu Fachkräfte-, Migrations- und Gründungscoachings. AVOCONS wurde beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 in der Kategorie Gründungscoaching mit dem 1. Platz ausgezeichnet.
Für Teilnehmende entstehen nach vorheriger schriftlicher Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter keine Maßnahmekosten.
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Deutschland
fon ..: 030 921 092 280
web ..: https://avgs-coaching.de/
email : avgs@avocons.de
Die AVOCONS GmbH begleitet Menschen auf ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive – individuell, praxisnah und förderbar durch den AVGS. Im Zentrum stehen flexible Coaching-Angebote, die gezielt auf unterschiedliche Lebenssituationen und berufliche Ziele zugeschnitten sind. Ergänzend zur Einzelberatung entwickelt AVOCONS auch strategische Konzepte für nachhaltige Qualifizierung und bietet Unternehmen Unterstützung in den Bereichen Digitalisierung, Personalentwicklung und Organisationsberatung.
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