Wer eine höhere Beitragsrechnung für 2025 erhalten hat, kann trotz verpasstem Kündi-gungstermin noch wechseln.
02.12.2025. Viele Autofahrer haben aktuell die Beitragsrechnung ihrer Kfz-Versicherung mit einer Erhöhung für das kommende Jahr erhalten. Wer den regulären Kündigungstermin verpasst hat, kann dennoch von einem Sonderkündigungsrecht profitieren. Darauf weist die Verbraucherorganisation GVI hin.
Siegfried Karle, Präsident der GVI, erklärt: „Bei einer Beitragserhöhung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.“ Voraussetzung ist, dass sich der Beitrag ohne eine Höherstufung aufgrund eines Schadensfalls erhöht hat. Betroffene Versicherte haben ab Zugang der Rechnung einen Monat Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Oft ist eine Beitragserhöhung nicht sofort erkennbar, da sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabatt-Staffel (SF-Staffel) verbirgt. Auch Änderungen bei Typ- oder Regionalklassen können zu höheren Beiträgen führen. In allen diesen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht. Karle empfiehlt daher, die Beitragsrechnung sorgfältig zu prüfen.
Vor einem Wechsel sollte der Versicherungsschutz genau verglichen werden. Unterschiede können im Schadensfall teuer werden. Wichtige Punkte sind etwa die Wildschadenklausel, Marderbiss-Abdeckung und die Rückstufung im Schadensfall. Gerade für junge Fahrer ist dies relevant, da sie statistisch häufiger Schäden verursachen. Auch Zusatzleistungen wie Schutzbrief oder freie Werkstattwahl können entscheidend sein.
Wer wechseln möchte, sollte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Qualität des Leistungsumfangs. Ein Online-Vergleichsrechner hilft bei der Auswahl, Musterbriefe erleichtern die Kündigung. Weitere Informationen zum Thema „Autoversicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe sowie einen Online-Vergleichsrechner finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
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