Mit gerichtsbezirke.de einfach Entfernung zum Gericht ermitteln, optimal abrechnen und Geld sparen
Nach dem Beschluss des BGH vom 09.05.2018 sind auch die Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts ausnahmslos erstattungsfähig – und zwar bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.
Der Reisekostenrechner auf gerichtsbezirke.de liefert Kontaktdaten aller Gerichte und erspart Anwälten und deren Mitarbeitern die aufwändige Recherche des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks. Nach Auswahl des entsprechenden Gerichts wird der am weitesten vom Gerichtsort entfernte Ort, einschließlich genauer Entfernung und den daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten, berechnet.
Der Reisekostenrechner umfasst folgende Gerichtsarten:
-Amtsgerichte
-Landesgerichte
-Oberlandesgerichte
-Arbeitsgerichte
-Landesarbeitsgerichte
-Sozialgerichte
-Landessozialgerichte
-Verwaltungsgerichte
-Oberverwaltungs-gerichte/Verwaltungs-gerichtshöfe
-Finanzgerichte
Ergänzend zum Rechner liefert die Website kompakte Tipps zur Reisekostenabrechnung von Gebühren- und Abrechnungsexperte Norbert Schneider. Darunter Rechenbeispiele und Informationen zur aktuellen Rechtslage, u. a. bzgl. Tage- und Abwesenheitsgeld und Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfe.
Hier geht es zum Reisekostenrechner: www.gerichtsbezirke.de
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